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Leverkusen, 26. Februar 1999

Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes Leverkusen-Wiesdorf: Übergangsregelung für die Bezirke B und C

Wie bereits berichtet, musste aufgrund eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin zur Parkraumbewirtschaftung das bisherige Parkraumkonzept für Leverkusen-Wiesdorf überarbeitet werden. Diese Änderungen hat der Rat am 23. November vergangenen Jahres beschlossen.

Für den Bezirk B ergeben sich in der Übergangszeit keine Änderungen, das heisst, die Anwohnerparkausweise behalten bis Ende März ihre Gültigkeit.

Alle Anwohner im Bezirk C, die einen Anwohnerparkausweis besitzen, erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit am 30. April unaufgefordert einen Antrag zugesandt

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