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Leverkusen, 25. August 1998
Geänderte Sprechzeitenregelung in der Ausländerbehörde
Unerwartet hoher Publikumsandrang macht eine Änderung der Sprechzeitenregelung in der Ausländerbehörde notwendig. Ab Freitag, 28. August, bleibt dieser Wochentag Besuchern mit vorheriger Terminabsprache vorbehalten.
Diese Regelung gilt zunächst bis Ende Oktober.
Mit dieser Maßnahme wird versucht, die mittlerweile langen Wartezeiten in der Ausländerbehörde zu entzerren. Die bisherige Praxis, alle Anträge sofort zu bearbeiten, konnte wegen des hohen Publikumsandrangs nicht mehr beibehalten werden.
Zukünftig soll der Freitag insbesondere für die ausländischen Mitbürger zur Verfügung stehen, deren Angelegenheiten erfahrungsgemäß eine längere Bearbeitungszeit erfordern. Die wöchentliche Öffnungszeit in der Ausländerbehörde von insgesamt 33 Stunden bleibt, wenn auch in veränderter Form, erhalten.
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