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Leverkusen, 22. März 1999

Land fördert Wohnungsbau in Leverkusen

97 Mietwohnungseinheiten im 1. Förderweg (Miete 8,35 Mark/Quadratmeter) hat das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Leverkusen im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 1999 zur Bewilligung zugewiesen.

Trotz begrenzter finanzieller Möglichkeiten setzt das Land damit die Förderung des sozialen Wohnungsbaus fort. Das Land hält dabei auch in diesem Jahr an bestimmten Förderkriterien fest, wie z.B. Niedrighausenergiestandard oder der Konzentration auf Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs

Beim Kauf von bereits vorhandenem Wohneigentum unterstützt das Land künftig nicht nur kinderreiche Familien mit mindestens 3 Kindern, sondern schon Familien mit 2 Kindern oder Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen. Dieses erweiterte Förderangebot soll die Eigentumsbildung und Wohnungsversorgung in Ballungsgebieten verbessern.

Die diesjährigen Mietwohnungskontingente sind noch nicht alle vergeben. Interessierte Bauherren können zudem beim Fachbereich Finanzen/Wohnungsbauförderung Sonderkontingente beantragen für:

  • neue Wohnungen auf Entwicklungsstandorten
  • Wohnungen in zukunftsweisenden Bauvorhaben
  • Mieteinfamilienhäuser für kinderreiche Familien
  • sowie
  • Fördermittel zur Förderung von Maßnahmen zur Schaf-fung von Bindungen im Wohnungsbestand .
Bauherren sollten sich kurzfristig mit dem Fachbereich Finanzen/Wohnungsbauförderung in Verbindung setzen, da diese Sonderkontingente bis zum 30. April bzw. 31. Mai von der Stadt Leverkusen separat beim Ministerium für Bauen und Wohnen angefordert werden müssen. Bei der Eigentumsförderung bewilligt die Stadt selbst alle Förderungsanträge, die in den Förderungsmodellen A1 bis A4 bereits vorliegen oder bis zum 30. Juni noch eingehen.

Die Mittel des sozialen Wohnungsbau werden zweckgebunden für Familien eingesetzt, die sich ohne Hilfe von außen nur selten den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen könnten. Ob der Bauherr Landesmittel in Anspruch nehmen kann, ist vom Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder abhängig.

Wer also den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen will, sollte sich detaillierte Auskünfte über die jeweiligen Förderungsvoraussetzungen sowie die Höhe der Konditionen der Wohnungsbaudarlehen beim Fachbereich Finanzen/Wohnungsbauförderung der Stadt Leverkusen, Stadthaus, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, Tel. 0214/406-2001 einholen..

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