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Leverkusen, 25. März 1999

PCB in städtischen Gebäuden:

Keine weiteren Schließungen erforderlich

Nach derzeitigem Erkenntnisstand muß keine weitere Schule oder ein anderes städtisches Gebäude wegen PCB-Belastung geschlossen werden. Dies hat Oberbürgermeister Dr. Walter Mende am Mittwoch, 24. März, den Spitzen der Ratsfraktionen in einem Schreiben mitgeteilt.

Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten ein PCB-Kataster für alle städtischen Gebäude erstellt und die Meßdaten durch einen unabhängigen Gutachter bewerten lassen. Auf der Grundlage der Landes-PCB-Richtlinie hat der Gutachter eine Prioritätenliste erstellt, die die Sanierungsdringlichkeit der Gebäude aufzeigt.

Die Gebäude mit Raumluft-Konzentrationen über 300 ng/m³ PCB wurden hinsichtlich ihrer Sanierungsnotwendigkeit in die Dringlichkeitsstufen I, II und III eingeteilt. Dementsprechend schlägt der Gutachter vor, mit der Sanierungsplanung wie folgt zu beginnen:

  • in der Dringlichkeitsstufe I kurzfristig

  • in der Dringlichkeitsstufe II innerhalb von zwei Jahren

  • in der Dringlichkeitsstufe III innerhalb von fünf Jahren

Die Sanierung soll jeweils zügig nach dem Abschluss der jeweiligen Sanierungsplanung erfolgen.

In die Dringlichkeitsstufe I hat der Gutachter insgesamt sechs Objekte eingeordnet. Betroffen sind Räume in der

  • Erich-Klausener-Schule

  • dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

  • dem Glaspalast Lise-Meitner-Gymnasium

  • derWaldschule GGS Carl-Maria-von-Weber-Platz

  • der Förderschule Pestalozzi sowie die

  • Gymnastikhalle im Schulkomplex Scharnhorststraße

Im Glaspalast Lise-Meitner-Gymnasium ist bereits mit einer Probesanierung begonnen worden. In die Bewertung nicht mehr aufgenommen wurde die Schule Neukronenberger Straße, weil hier bereits mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten begonnen worden ist. In keinem der betroffenen Gebäude ist nach Aussagen des Gutachters eine Schließung notwendig.

Auf der Grundlage des von dem Gutachter für erforderlich gehaltenen Handlungsbedarfs wird die Verwaltung für den nächsten Sitzungsturnus eine Ratsvorlage erarbeiten, in der die einzuleitenden Maßnahmen und die hierzu voraussichtlich notwendigen Finanzmittel dargestellt werden.

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