Neue Regelungen bei der Sperrmüllabfuhr und am Recyclinghof ab 2001

29.12.2000 | Herten

Mit Beginn des neuen Jahres gibt es im Bereich der Abfallentsorgung einige Änderungen. Neben einer Beschränkung bei der kostenlosen Inanspruchnahme der Sperrmüllabfuhr gibt es ab dem 1. Januar beim Recyclinghof stärkere Kontrollen zur Verhinderung von Missbrauch.

Bisher konnten Hertener Bürger die Abfuhr von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten aus dem Haushalt mehrmals im Jahr ohne gesonderte Gebühr in Anspruch nehmen. Im nächsten Jahr wird dies nur noch zweimal pro Haushalt möglich sein. Ausnahme: Wenn bei der dritten Abfuhr Sperrmüll und Sperrgut wegen einer Haushaltsauflösung aufgrund eines Pflege- oder Sterbefalles anfallen, wird auch diese Abfuhr noch unentgeltlich durchgeführt.

Ansonsten werden ab der dritten Abfuhr die tatsächlich entstehenden Kosten dem Abfallbesitzer in Rechnung gestellt: Das entsprechende Benutzungsentgelt beträgt bei einer Sperrgutmenge

  • bis 3 m³: 240,- DM
  • bis 7 m³: 470,- DM
  • bis 10 m³: 650,- DM.

Sperrmüll und Elektrogroßgeräte können weiterhin, allerdings in begrenzten Mengen bis zu 1 m³, auch am Recyclinghof des Zentralen Betriebshofes Herten, Zum Bauhof 5,abgegeben werden.

Weiterhin ist zu beachten, daß am Recyclinghof jeder Anlieferer seine Personaldokumente vorzeigen muß. Wer im Auftrag eines Hertener Bürgers Sperrmüll oder Wertstoffe anliefert, muß sowohl eine Vollmacht als auch die Personaldokumente des Hertener Bürgers vorzeigen. Mit diesen Maßnahmen soll Missbrauch durch Anlieferungen von Abfällen, die nicht aus Herten stammen, entgegen gewirkt werden sowie die Entsorgung von Abfällen aus Gewerbebetrieben verhindert werden. Sie sind zwingend erforderlich, denn die Kosten des Recyclinghofes werden aus den Abfallentsorgungsgebühren aller Hertener Bürger getragen.

Daher bitten wir auch um Verständnis, wenn es durch diese Maßnahmen zu Wartezeiten bei der Anlieferung am Recyclinghof kommt.

Bei der Abgabe von Hausmüll in Säcken ist auch weiterhin die Gebühr von 10,- DM pro Sack zu entrichten. Sperrmüll, Elektrogroßgeräte, Elektrokleingeräte, Grünabfall, Eisenschrott werden wie bisher ohne gesonderte Gebühr angenommen, die Menge ist aber grundsätzlich auf 1 m³ begrenzt. Bei größeren Mengen sind die Entsorgungsanlagen bzw. Verwertungsanlagen anzufahren, dort ist die Abgabe kostenpflichtig.

Gewerbebetriebe können wie bisher Papier und Pappe sowie Verkaufsverpackungen anliefern.

Für Fragen stehen die Abfallberater unter den Telefonummern 0 23 66 / 303 - 155 und - 114 gern zur Verfügung.

Pressekontakt: Zentraler Betriebshof der Stadt Herten (ZBH), Helene Langner, Tel. 0 23 66 / 303 - 115, E-Mail: h.langner@herten.de