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Leverkusen, 20. Dezember 2000

Anmeldetermine für Schulanfänger

Am 1. August 2001 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 1994 bis 30. Juni 1995 geboren sind. Kinder, die nach dem 30. Juni 1995 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschulen aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geisti-gen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Anmeldungen werden in der Zeit vom 9. bis 11. Januar zwischen 9.00 und 12.00 Uhr in der für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Grundschule entgegen-genommen. Das Kind soll zu diesem Termin in der Grundschule vorgestellt werden. Die Geburtsurkunde des Kindes muss dabei vorgelegt werden.

Fall die Erziehungsberechtigten ihr Kind zu den angege-benen Zeiten nicht anmelden können, kann mit der zu-ständigen Grundschule ein anderer Termin vereinbart werden.

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