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Leverkusen, 12. April 1999

Bürgerwille wird sehr ernst genommen

Mit Entschiedenheit hat der Vorsitzende des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, Ratsherr Dieter März, den Vorwurf des Fraktionsvorsitzenden der Bürgerliste, Erhard Schoofs, an die Stadtverwaltung, sie nehme den Bürgerwillen nicht ernst, zurückgewiesen. Gerade das von Schoofs angeführte Beispiel, ein Bürgerantrag des Schulpflegschaftsvorsitzenden der Gemeinschaftsgrundschule Heinrich-Lübke-Straße, Gerd Jochen Sturm, sei vielmehr ein Beleg dafür, wie ernsthaft sich die Verwaltung mit den Anliegen der Bürger auseinandersetze, so März.

"Die Darstellung des Sachverhaltes in diesem Fall ist, wie so häufig, wenn Herr Schoofs etwas mitteilt, unzutrereffend. Ich werfe ihm vor, die Öffentlichkeit bewußt und willentlich fehlerhaft informiert zu haben", so März wörtlich.

Mit dem Bürgerantrag von Herrn Sturm zu "Schulorganisatorischen Maßnahmen des Förderschulbereiches in Leverkusen" waren neben dem Rat, der Schul- und Finanzausschuß sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befaßt. Dem Beschwerdeführer war dieser Beratungsweg rechtzeitig mit den Sitzungsterminen mitgeteilt worden. Der Vorwurf, Herr Sturm sei nicht informiert gewesen, entbehrt somit jeder Grundlage. Gerade der "Fall Sturm" dokumentiere, so der Ausschußvorsitzende März, daß bei der Stadt Leverkusen Bürgeranträge schnell und sachgerecht sowie mit der gebotenen Gründlichkeit bearbeitet würden. Kriterium für Bürgerfreundlichkeit könne dabei aber leider nicht sein, daß stets im Sinne des Antragsstellers entschieden werde. Es gelte, die Balance zwischen Allgemeinwohl und Einzelinteressen zu finden. Im konkreten Fall sei die Entscheidung in allen Ausschüssen und im Rat unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Gesichtspunkte im Sinne der Beschlußvorlage der Verwaltung gefallen.

Grundsätzlich gelte, so März weiter, das die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Rathaus ernst genommen würden. Dies gelte ausdrücklich auch für den Ausschuß für Anregungen und Beschwerden. Als ein weiteres Indiz für die gewachsene Bürgerfreundlichkeit verweist März abschließend darauf, daß den Antragstellern frühzeitig mit der Bekanntgabe des Sitzungstermins auch die jeweilige Vorlagen zugeleitet wird. Der Vorwurf der Bürgerunfreundlichkeit gehe somit in jeder Hinsicht ins Leere, betonte März.

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