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Neues Abrechnungsverfahren für den Rettungsdienst


Fahrgäste müssen selbst mit der Krankenkasse abrechnen
22. Dezember 2000

Beim Rettungsdienst tritt im Landkreis Leer mit dem neuen Jahr eine Änderung beim Abrechnungsverfahren in Kraft: In Zukunft wird die Rechnung nicht mehr an die Krankenkasse, sondern an den beförderten Fahrgast geschickt. Hintergrund ist eine vom Kreistag beschlossene Satzung. Sie wurde notwendig , weil der Kreis auch nach intensiven Verhandlungen mit den Krankenkassen keine Einigung über eine neue Entgeltvereinbarung erzielen konnte. Damit werden jetzt alle Zahlungspflichtigen so behandelt, wie bisher schon die Privatpatienten. Selbstverständlich, so der Kreis in einer Pressemitteilung, bestehe ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.

Hintergrund für die fehlende Einigung sind gestiegene Kosten im Rettungsdienst, den das Deutsche Rote Kreuz (DRK) seit vielen Jahren für den Landkreis flächendeckend im Kreisgebiet durchführt. Die im amtlichen Sprachgebrauch als "Notfallrettung" und "qualifizierten Krankentransport" bezeichneten Dienstleistungen des DRK sind unter anderem durch eine weiterentwickelte Medizin und ständig steigende qualitative Anforderungen wie auch durch allgemeine Kostensteigerungen teurer geworden. Diese Kosten müssen an die Nutzer des Rettungsdienstes weitergegeben werden. Eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen ist allerdings nur dann möglich, wenn Einvernehmen über die Höhe besteht.

Der Kreis bedauert die notwendig gewordene Umstellung bei der Kostenabrechnung, sieht für die Nutzer jedoch auch keinen Grund zur Besorgnis. Denn die Kosten müssen nach wie vor von den Krankenkassen erstattet werden. Dabei kann die Krankenkasse, wie bisher auch, Eigenanteile abziehen, wenn kein Härtefall vorliegt. Der Kreis empfiehlt, die Gebührenbescheide sofort bei den Krankenkassen einzureichen, damit möglichst kein Geld verauslagt werden muss.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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