Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. Dezember 2000

EU-einheitliche Parkausweise für Schwerbehinderte

Regelung gilt ab dem 1. Januar 2001

Bocholt (pd).

Schwerbehinderte die die entsprechenden Merkmale aG bzw. Bl in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen haben, können nach der Straßenverkehrsordnung zur Parkerleichterung einen Sonderparkausweis beantragen. Bislang war dieser blaue und mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnete Ausweis nur deutschlandweit gültig. Ab dem 2. Januar gibt der Geschäftsbereich Verkehr im Fachbereich Öffentliche Ordnung auf Antrag neue - europaweit einheitliche und gültige - Parkausweise an die betroffenen Personen aus. Die bisher ausgestellten Ausweise gelten noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2010. Wie bisher können die Ausweise bei Maria-Christina Laar und Josefine Niehaves vom Geschäftsbereich Verkehr im Fachbereich Öffentliche Ordnung, im Zwischengeschoss des Rathauses, Berliner Platz 1, beantragt werden. Telefonisch sind sie unter den Nummern 0 28 71 / 95 3 -3 72 o. -3 77 zu erreichen. Betroffene, die schon jetzt einen neuen EU-einheitlichen Schwerbehindertenparkausweis beantragen möchten, müssen den alten blauen Parkausweis, den gültigen Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkmalen, einen gültigen Personalausweis sowie ein Passfoto vorlegen. Der Parkausweis wird dann gebührenfrei ausgestellt


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Schwerbehindertenparkausweis ab 2001
Ab 2001 sieht der Parkausweis für Schwerbehinderte so aus (links Vorderseite, rechts Rückseite). Die alten Ausweise behalten aber bis zum Ablauf ihre Gültigkeit längstens jedoch bis zum 31.12.2010.