

Leverkusen, 19. April 1999
Halteverbot auf der Carl-Leverkus-Straße
Am Montag, 19. April, und Dienstag, 20. April, gilt auf der linken Fahrbahnseite der Carl-Leverkus-Straße, ab Kreisel Wöhlerstraße bis zur Ausfahrt Tiefgarage Neubauwohnungen der WGL, ein "absolutes" Halteverbot. Um Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsverkehre zu schaffen, werden auf der linken Fahrbahnseite Demarkierungen von Parkflächen vorgenommen.
Gleichzeitig wird die Beschilderung für die Verkehrsteilnehmer transparenter gestaltet.
Der Fachbereich Straßenverkehr weist darauf hin, dass auf der Carl-Leverkus-Straße zwischen Kreisel Wöhlerstraße und Ausfahrt der Tiefgarage Neubauwohnungen WGL der Verkehr seit etwa einem Jahr in beiden Fahrtrichtungen möglich ist. Erst ab der Tiefgaragenausfahrt in Fahrtrichtung St. Josef Krankenhaus gilt die Einbahnregelung.
Zudem macht der Fachbereich Straßenverkehr die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass das Parken gegen die Fahrtrichtung unzulässig ist und der Bereich der Carl-Leverkus-Straße (ab Kreisel Wöhlerstraße bis Tiefgaragenausfahrt) mit sofortiger Wirkung intensiv überwacht und gebührenpflichtig verwarnt wird.
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