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Leverkusen, 27. April 1999

In laufenden Verfahren muß für alle die Unschuldsvermutung gelten

Die von Herrn Schoofs insbesondere gegen Stadtdirektor Dr. Wolfgang Schulze-Olden gerichteten Beleidigungen werden mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen. Auch für Dr. Schulze-Olden muß in einem laufenden Verfahren -wie für jeden anderen Bürger- die Unschuldsvermutung gelten. Darauf hatte die Stadtverwaltung auch gegenüber den Medien immer wieder hingewiesen. Gerade das soeben eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln in Sachen "Brandschutz Forum" unterstreicht diese Aussage. In Zusammenhang mit den Vorwürfen der Bürgerliste ist darauf hinzuweisen, daß das Rechnungsprüfungsamt während seiner Untersuchungen im Kulturamt alle für die Prüfung relevanten Akten sichergestellt und ständig unter Verschluß gehalten hat. So mußte auch bei der Untersuchungsaktion der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche zunächst der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes geholt werden, um die Räume, für die seit Beginn der Untersuchung nur er einen Schlüssel hatte, zu öffnen.

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