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Neue Vorschriften für Lebensmittelberufe


Belehrung durch das Gesundheitsamt erforderlich
15. Januar 2001

Für Lebensmittelberufe gelten seit Jahresbeginn neue Vorschriften über die gesundheitliche Eignung. Sie sind mit dem neuen Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten und gelten nun anstelle der früheren Vorschriften nach dem Bundesseuchengesetz.

Wer erstmalig eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants und anderen Lebensmittelbereichen aufnimmt, muss sich nach Mitteilung des Landkreises Leer vom Gesundheitsamt über Ansteckungsrisiken informieren lassen. Die bisherigen Untersuchungen fallen dafür weg. Die neuen Vorschriften tragen dem Gedanken Rechnung, dass nur das Wissen der Übertragungswege von ansteckenden Krankheiten und ein hygienebewusstes Verhalten Infektionen verhindern können.

Nach den neuen Vorschriften dürfen Personen, die an bestimmten übertragbaren Krankheiten leiden, nicht in Gaststätten oder entsprechenden Küchen oder sonst beim Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tätig sein. Das Gesetz legt genau fest, was Lebensmittel im Sinne dieser Vorschriften sind. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn durch geeignete Maßnahmen eine Übertragung der aufgeführten Erkrankungen und Krankheitserreger verhütet wird.

Die nach den neuen Vorschriften durch eine Bescheinigung nachzuweisende Belehrung führt das Gesundheitsamt Leer (Jahnstraße 4) jeweils donnerstags um 14 Uhr durch. Für die Insel Borkum werden gesonderte Termine noch bekannt gegeben.

Wer bereits ein Gesundheitszeugnis für den Einsatz im Lebensmittelbereich nach den Regelungen des alten Bundesseuchengesetzes besitzt, braucht sich nicht erneut vom Gesundheitsamt belehren zu lassen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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