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Leverkusen, 30. April 1999

Europawahl für EU-Bürger am 13. Juni – Eintrag ins Wählerverzeichnis muß bis zum 10.Mai erfolgen

Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das heißt aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien sowie Großbritannien, die an der Europawahl am 13. Juni 1999 in Leverkusen mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland teilnehmen wollen, müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser ist bis spätestens zum 10. Mai 1999, 16.00 Uhr bei der Stadt Leverkusen , Bürgerbüro, SG Wahlen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, Telefon 0214/406-3304 , -3305, -3330 oder –3335 zu stellen.

Als Antrag ist ein spezielles Formular im Umfang von einer Seite DIN A4 auszufüllen, das im Bürgerbüro erhältlich ist. Das Formular wird auf telefonische Anforderung auch zugesandt, wobei jedoch die Postlaufzeiten beachtet werden sollten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Verspätet eingehende Anträge können in keinem Fall berücksichtigt werden.

Wer dagegen mit Wirkung für sein Heimatland wählen will, sollte sich kurzfristig an die jeweilige Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden, es sei denn, daß diese bereits Informationen zur Wahlteilnahme versandt hat. So wird beispielsweise das italienische Generalkonsulat ein eigenes Wahllokal in Leverkusen einrichten.

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