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Nur Landwirte können Bescheinigungen von Lohnunternehmern vorlegen


Sonderregelung für die Abrechnung 2000 bei der Gasölverbilligung
17. Januar 2001

Leer -Auf eine Besonderheit bei der finanziellen Förderung von Dieselkraftstoff (Gasöl) für das Jahr 2000 weist die Kreisverwaltung Leer hin: Landwirte, die einen Lohnbetrieb in Anspruch genommen haben, können darüber eine Bescheinigung vorlegen und erhalten dann einen Zuschuss zu den aufgewendeten Beträgen. So soll der anteilig für Dieselkraftstoff in den Preisen des Lohnunternehmers enthaltene Betrag gefördert werden. Diese Regelung wurde getroffen, nachdem die direkte Förderung der Lohnunternehmer, Genossenschaften, Maschinenbetriebe, Wasser- und Bodenverbände sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz für 2000 erstmals gestrichen wurden. Allerdings werden sie ab 2001 wieder gefördert, wenn das neue Agrardieselgesetz gilt. Dann läuft das Antragsverfahren auch nicht mehr über die Kreisverwaltung, sondern über das Hauptzollamt in Emden. Für die Abrechung der Aufwendungen für 2000 gilt als Ausschlusstermin der 15. Februar. "Danach geht nichts mehr", so die Kreisverwaltung.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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