Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 24. Januar 2001

Gebührenplaketten des ESB

Bocholt (pd).

Die Stadt Bocholt verschickt in diesen Tagen die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2001 an alle Grundstückseigentümer. Diesen Bescheiden beigefügt sind in diesem Jahr wieder die Gebührenplaketten für die grauen Restmülltonnen. Die Plaketten dienen dem Abgleich des Datenbestandes mit den tatsächlich vor Ort bereitstehenden Müllgefäßen. Mögliche Fehler in der Berechnung von Müllgebühren für mehr als 20.000 Restmülltonnen sollen damit auf ein Minimum reduziert werden.

Der Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ESB) bittet die Eigentümer um ihre Mithilfe. Vor dem Aufkleben der Plaketten soll geprüft werden, ob die Anzahl und der Aufdruck der Plaketten mit dem tatsächlichen Betsnad übereinstimmen. Die neuen Plaketten verfügen über eine andere Form und einen anderen Aufdruck, sind aber in der gleichen Farbe wie die bisher gültigen Plaketten gedruckt, so dass vor Ort eine problemlose Kontrolle möglich ist.

Falls sich Abweichungen ergeben, stehen die Mitarbeiter des ESB persönlich im Gebäude an der Schaffeldstrasse 74 oder telefonisch (Telefonnummer: 2463-12 und 2463-13) zur Verfügung.

Hat alles seine Richtigkeit muss die Plakette auf dem deckel der grauen Restmülltonne aufgeklebt werden. Damit die Plaketten besser haften, sollen sie nicht auf die bisher gültige Plakette sondern daneben auf einer freien und gesäuberten Deckelfläche aufgeklebt werden. Weitere Hinweise enthält die Sichthülle, in der die Plaketten eingetütet sind. Das Entfernen der alten Plaketten ist zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Plaketten möglichst zeitnah aufzukleben bzw. an ihre Mieter weiter zu geben. Nach einer angemessenen Übergangsfrist von ca. 4 - 6 Wochen nach der Zustellung bleiben die Müllgefäße ohne gültige Gebührenplakette ungeleert stehen.

Keine neuen Plaketten gibt es für die 1.100 l Restmüllcontainer aus Stahlblech und die Biotonnen. Hier behalten die bisherigen Plaketten ihr Gültigkeit.