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Gegendarstellung und Kommentar zum Zeitungsbericht der BZ vom Samstag, 27. Januar 2001

Borken - 29. Januar 2001. Das Erdbaulabor Dr. Krause wurde am 24.08.2000 beauftragt, 5 Rammkernsondierbohrungen und eine leichte Rammsondierung im Bereich der möglichen Trassenvariante C für den zukünftigen Bau einer Entlastungsstraße als Vorerkundung vorzunehmen.

Anlass für die Untersuchung war die Annahme der "Bürgerinitiative Pro Stadtpark-Vennegärten", dass der Bauuntergrund im Bereich des Stadtparkes allgemein und insbesondere zwischen Aa und Döringbach völlig ungeeignet für den Bau eines Tunnels sein könne.

Im Ergebnis konnte der Gutachter darlegen, dass der Bauuntergrund den Bau eines Tunnels in dem untersuchten Abschnitt technisch zulasse. Dass aufgrund der teilweise problematischen Baugrundverhältnisse erhöhte technische Aufwendungen in der Bauausführung zu erwarten sein werden, war im Vorfeld unstrittig.

Das mit ca. 5.000 Mark dotierte Gutachten war nicht mit der Fragestellung versehen, ob und in welcher Weise ein Tunnelbauwerk am vorgesehenen Ort technisch und wirtschaftlich errichtet werden kann. Detailplanungen dazu liegen auch noch nicht vor, sondern nur Grobskizzen. Sollte eine weiterführende Planung erfolgen, wäre ein Faching.-Büro mit der Entwurfsplanung zu beauftragen.

Diese Bodenerkundung war nicht als Vorgutachten für den Bau eines konkret entworfenen Tunnels geplant, den es in der Diskussion noch mit unterschiedlichen Längenvarianten und lediglich als Grobkizzen gibt.

Das Gutachten sollte also nur ersten Aufschluss über evtl. vorhandene, ungünstige Bodenverhältnisse ergeben! (Ist der Untergrund ein K.O.-Kriterium?)

Es ist also überhaupt nicht verwunderlich, wenn das Landesamt unter einer vollkommen falschen Fragestellung der Initiative zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dieses Gutachten entsprechende auf ein konkretes Tunnelbauvorhaben abgestellte Realisierungsanforderungen nicht beantworten kann. Der Sachstand zur Planung der Südumgehung bzw. die Fragestellung des städtischen Gutachtens war dem Landesbetrieb, der auch freie Prüfaufträge wie den der Initiative entgegen nehmen darf, nach eigener Rücksprache nicht bekannt.

Die erste Rücksprache zwischen der Stadt Borken und dem Landesbetrieb kam heute am 29.01.2001 zustande. Eine Rücksprache der Borkener Zeitung in dieser Angelegenheit mit der Stadtverwaltung hat bisher nicht stattgefunden.

Für die weitere Bearbeitung und zur Aufstellung einer konkreten Planung/eines Entwurfes für einen Straßentunnel unter dem Stadtpark sind folgende Schritte erforderlich:

1. Auftrag an die Stadtverwaltung, konkrete Planungen und einen verbindlichen Bebauungsplan für die Südumfahrung zu erar-beiten.

2. Eine Umweltverträglichkeits-studie (UVP) über die Wahl einer Trasse für die Südumge-hung mit der Definition des Tunnelabschnittes wird erstellt und ergänzt durch Baugrundgutachten, die konkret auf ein Tunnelvorhaben (Ent-wurf) abgestellt werden kön-nen.

Dabei müssen Aussagen zu folgenden Punkten entwickelt werden:

· Art und Umfang des Tunnels mit sämtlichen Nebenanlagen (Anschlüsse, Dämme, Einschnitte, Ingenieurbauwerke, Lärmschutz, Entwässerung) · Bedarf an Grund und Boden · Aussagen zur Bodendeponierung, Grundwasserabsenkung, Gewässerführung und zur Bauausführung.

Die UVP muss folgende Schutzgüter in der Abarbeitung umfassen:

· Biotoptypen · Wohnumfeldbereiche, sensible Nutzungsstrukturen (Krankenhaus, Altenheim etc.) · Schutzgut Tiere und Pflanzen mit Aufnahme von Vegetationseinheiten und Vogelarten etc., Aufnahme von Amphibien an den Gewässern, · Schutzgut Boden und Wasser · Schutzgut Klima, Landschaft · Prognose aller Umweltauswirkungen · Hinweise zur Vermeidung und Minderung und Kompensation von Umweltauswirkung usw.

Obwohl diese Liste nicht vollständig ist, wird deutlich, dass eine umfangreiche UVP einen Bearbeitungszeitraum von mind. 12 Monaten einnehmen wird. Gutachterkosten (inklusive Boden-Baugrundgutachten) von ca. 120.000,00 DM sind durchaus anzusetzen.

3. Die Stadtvertretung muss nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und einer entsprechenden Änderung zum Flächennutzungsplan einen Beschluss für den Bau einer Verbindungsstraße von der Heidener Straße zur Raesfelder Straße fassen.

In der Stellungnahme des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen wird bemängelt, dass die DIN 4020 für die Baugrunderkundungen nicht berücksichtigt worden sind.

Wenn eine politische Entscheidung für den Ausbau der Verbindungsstraße mit einer konkreten Ausführungsplanung zur Tunnellösung erfolgen soll, wird die Beauftragung eines geotechnischen Entwurfes erfolgen, in der die speziellen Anforderungen an einen Tunnelbau deutlich herausgearbeitet werden.

Die zurzeit noch offenen Fragen können dann erst abschließend beantwortet werden.

Insgesamt kann also keine Rede davon sein, die Untersuchungen des Büros Dr. Krause seien "zerrissen" worden. Sie sind vielmehr lediglich - zu Recht - als das erkannt worden, was sie sein sollten: Erste Vorerkenntnisse. Die Bürgerinitiative hat in den bisher geführten Gesprächen stets darauf gepocht, erste Bodenuntersuchungen schon vor der Festlegung einer konkreten Trasse vorzunehmen. Es ist daher grotesk, wenn jetzt der Vorwurf erhoben wird, die Untersuchung sei nicht aussagekräftig, weil der Trassenverlauf noch unklar sei.


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