Bocholt, 30. Januar 2001
Meldepflicht bei Wohnungswechsel
Bocholt (pd).
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass nach dem Meldegesetz jeder Wohnungswechsel innerhalb einer Woche anzuzeigen ist. Um unnötige Wege zu ersparen, will das zuständige Team des Bürgerbüros auf diesem Wege informieren, welche Unterlagen bei An, Ab- oder Ummeldungen benötigt werden. Im Jahre 2000 wurden insgesamt 9.000 An-, Ab- und Ummeldungen im Bereich der Stadt Bocholt registriert.
Im Falle der Ummeldung wird ein gültiger Personalausweis, eine Einzugsbestätigung (ein entsprechender Vordruck ist auf dem Ummeldeformular beigefügt) des Vermieters oder der entsprechende Mietvertrag benötigt. Beim Umzug in Eigentum ist diese Bestätigung natürlich nicht nötig, da die Besitzerin oder der Besitzer des Hauses verwaltungsintern überprüft werden kann.
Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde ist die dort erstellte Abmeldebestätigung vorzulegen. Für jedes weitere Familienmitglied sollte ein Personal- und/oder ein Kinderausweis mitgeführt werden. Sollten diese nicht vorhanden sein, reicht die Vorlage des Stammbuches aus. Die notwendige Umschreibungen werden dann auch im Bürgerbüro vorgenommen.
Bei Abmeldung muss der gültige Personalausweis sowie eine Auszugsbestätigung des bisherigen Vermieters vorgelegt werden.
Die erforderlichen Anträge zur An, Ab- oder Ummeldung liegen im Rathaus, Berliner Platz 1, Zwischengeschoss aus oder können direkt im Bürgerbüro an der Infotheke abgeholt werden. Sollten Bürgerinnen und Bürger dazu weitere Fragen haben, stehen ihnen die dortigen Mitarbeiterinnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Für die rechtzeitige Erfüllung der Meldepflicht gibt es übrigens gute Geründe: so kann es z.B. Probleme bei dem Ummeldung des Autos geben, wenn man vergessen hat sich ab- oder anzumelden. Vermeidbar sind gleichermaßen ärgerliche Verzögerung bei der Versendung von Lohnsteuerkarten, Wahlbenachrichtigungen und anderer behördlicher Post, die bei rechtzeitiger Ummeldung umgangen werden können.
Das Bürgerbüro der Stadt Bocholt appelliert in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger, hier die durchgehenden Öffnungszeiten - insbesondere in den Mittagsstunden zu nutzen - um auch unnötige Wartezeiten zu vermeiden.