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Anträge auf Heizkostenzuschüsse können ab sofort gestellt werden!
Antragsschluss ist der 30. April 2001
Borken - 31. Januar 2001. Nachdem viele Antragsteller wegen der noch fehlenden Bewilligungsbedingungen in den letzten Wochen vertröstet werden mussten, liegt der Stadt nunmehr die entsprechende Rechtsverordnung vor.
Ab sofort können Anträge auf einmalige Heizkostenzuschüsse beim Sozialamt der Stadt Borken gestellt werden.
Empfänger von Wohngeld können sich allerdings diesen Weg sparen, denn sie erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch zusammen mit einer der nächsten Wohngeldzahlungen.
Auch bei den Sozialhilfeempfängern erfolgt die Verrechnung des Zuschusses direkt durch das Sozialamt.
Alle übrigen Personen können ab sofort beim Sozialamt feststellen lassen, ob sie die Voraussetzungen für die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses erfüllen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Nettoeinkommen in der Zeit vom 1. Oktober 2000 bis zum 31. März 2001 während dreier aufeinanderfolgender Monate im Durchschnitt folgende Beträge nicht übersteigen:
Alleinstehende und Haushaltsvorstände: 1.650,00 DM zuzüglich für die zweite im Haushalt lebende Person:650,00 DM für jede weitere Person: 550,00 DM.
Der Zuschuss beträgt 5,-- DM je Quadratmeter Wohnfläche.
Bei der Antragstellung sollten Einkommensnachweise und Mietvertrag mitgebracht werden.
Antragsschluss ist der 30.4.2001.
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