Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 06. Februar 2001

Altersteilzeitgesetz

Veranstaltung der VHS am 8.2.2001

Bocholt (pd).

Seit dem 1.8.1996 gilt das Gesetz zur Altersteilzeitarbeit. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist seit dem ab dem 55. Lebensjahr mit dieser gesetztlichen Regelung möglich. Zwischenzeitlich gibt es Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen, die ein vorzeitiges Ausscheiden unter finanziell verbesserten und tragbaren Bedingungen ermöglichen. Auch die erweiterten Vertrauensschutzregelungen nach dem Rentenreformgesetz 1999 bieten Voraussetzungen für ein vorzeitiges Ausscheiden ohne zusätzliche Abschläge beim zu erwartenden Altersruhegeld. Uber diesen interessanten, aber auch komplizierten Komplex soll umfassend in einer Veranstaltung um 19.30 Uhr im VHS-Haus Bocholt, Südwall 4 a informiert werden.