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Leverkusen, 11. Juni 1999
Einwohnerversammlung Ortsumgehung Alkenrath: Verfahren zur Einladung war rechtmäßig
Zu Beginn der Einwohnerversammlung zum Thema "Ortsumgehung Alkenrath (L288n)" am vergangenen Dienstag, 8. Juni, im Forum, gab es Irritationen darüber, ob korrekt zu der Veranstaltung eingeladen worden sei.
Mitglieder des Rates glaubten sich zu erinnern, eine andere Form der Bekanntgabe( Zeitungsannonce) beschlossen zu haben, als in diesem Fall vorgenommen wurde.
Die Hauptsatzung der Stadt sieht vor, daß die Einladung zu Einwohnerversammlungen in Form von öffentlichen Bekanntmachungen erfolgt. Dies hatte auch der Rat in seiner Sitzung am 22. März beschlossen. Eine zusätzliche Annonce war nicht vorgesehen. Insofern war die Kritik an der Verwaltung unberechtigt. Eine Wiederholung der Veranstaltung, wie in der Versammlung gewünscht, ist selbstverständlich möglich, wenn dies im Rat beantragt und von ihm beschlossen wird.
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