Skip navigation

Pressemitteilungen der Stadt Borken

Alle Meldungen | Medienarchiv | E-Mail Abo | Im Pressearchiv suchen

Anleinpflicht bei Hunden leider immer noch ein Problem

Anleinpflicht besteht für alle Hunde

Borken - 13. Februar 2001. Leider immer noch ein Problem ist in Borken die Anleinpflicht für Hunde.

"Viele Hundehalter wollen es einfach nicht wahrhaben, dass in Borken alle Hunde ohne Ausnahme auf öffentlichen Flächen angeleint werden müssen", berichtet Wolfgang Schnepp vom Ordnungsamt der Stadt Borken. Schnepp macht darauf aufmerksam, dass das nicht nur für die "großen" Hunde über 40 cm gelte. "Bei der Anleinpflicht gibt es kein- der ist doch so klein, der tut keinem was-", so Schnepp.

Die Hundeverordnung, die im Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist, sehe vor, dass große Hunde über 40 cm innerhalb bebauter Ortsteile wie in Wohngebieten oder in der Innenstadt an der Leine geführt werden müssen. Gleiches gelte natürlich auch für die sogenannten gefährlichen Hunde wie den Dobermann, den Pittbull oder den Rottweiler.

Für diese Hunde sieht die Landeshundeverordnung ohnehin nur ein freies Laufen in eingezäunten Hundeauslaufarealen vor.

Ausdrücklich wird in der Landeshundeverordnung darauf hingewiesen, dass die Kommunen darüber hinaus noch weitergehende Regelungen im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung treffen können. Diese gibt es in Borken bereits seit 1990. Und hier heißt es: Auf Verkehrsflächen und in Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen.

Und zwar alle: ob klein, groß, lieb, bissig oder auch nicht bissig.

Noch immer erreichen Schnepp wöchentlich mindestens fünf Beschwerden über freilaufende Hunde. Vor allem im Bereich des Pröbstingsees lassen viele Herrchen ihren vierbeinigen Freund freilaufen. Aber auch hier gilt die Anleinpflicht, denn der Pröbstingsee ist öffentliche Fläche, die der Erholung dient.

In vielen Fällen, in denen sich Passanten beschwert hätten, sei es bereits zu einer Anzeige gekommen, die "Herrchen" ein Bußgeld in Höhe von 300 bis 500 Mark gekostet hat.

Leider seien aber noch immer nicht alle Hundehalter einsichtig.

"Es ist sehr bedauerlich, dass wir trotz der Aufklärung in den Medien im vergangenen halben Jahr immer noch tätig werden und Bußgelder verhängen müssen", so Schnepp.


Stadt Borken ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Stadt Borken
Büro des Bürgermeisters
- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

- - -

Besuchen Sie uns auch auf:

Facebook und Twitter: