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Leverkusen, 21. Februar 2001

Energiespar- und Modernisierungsprogramm des Landes: Antragsfrist läuft

Der Frühling naht, aber der nächste Winter kommt mit Sicherheit! – Der kluge Eigentümer baut daher vor: zins-lose Kredite für Energiesparmaßnahmen und Moderni-sierungsmaßnahmen für das Jahr 2001. Wer etwas gegen zu hohe Heizkosten, schlecht isolie-rende Fenster, Außentüren und Wände und gegen seine veraltete Heizung hat, sollte sich daher notieren: Auf-grund der zwei Förderprogramme (ESP 1996 + ModR 1996) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen noch für Anträge, die bis zum 31. März bei der Stadt Leverkusen eingehen, zinslose Kredite für Energiespar- und Moder-nisierungsmaßnahmen. Bewilligungsschluss für diese Förderanträge ist der 30. Juni.

Insgesamt stehen der Stadt Leverkusen in diesem Jahr für beide Förderprogramme 4,2 Millionen Mark Landes-mittel zur Verfügung. Je nach Programmart können bis zur Hälfte der förderbaren Aufwendungen für Energie- bzw. Modernisierungsmaßnahmen mit zinslosen Lan-desdarlehen gefördert werden. Bei Modernisierungen von Wohnraum, der vor 1960 er-richtet worden ist, sind für Wohnungen, die vom Eigen-tümer selber genutzt werden, Einkommensgrenzen zu beachten. Bei vermieteten Wohnungen ist durch die Ge-währung von zinslosen Darlehen eine Mietpreisbindung zu beachten, die allerdings befristet ist. Instandset-zungsarbeiten werden nicht als Modernisierung aner-kannt und gefördert.

Keine Einkommensgrenzen gelten für das Energiespar-programm: Für Wohnungen, die vor 1980 bezugsfertig geworden sind, können Energiesparmaßnahmen, wie die Isolierung des Daches, der obersten Geschossdecke, des Kellers, der Außenwände, der Einbau von Isolier-glasfenstern und Türen sowie der Einbau von Heizungs-anlagen und Zentralwarmwasserbereitungsanlagen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen gefördert werden. Für Eigenheime sind mindestens drei Maßnah-men gebündelt durchzuführen. Dabei werden bereits ab-geschlossene technisch einwandfreie Maßnahmen ange-rechnet, nicht aber nachträglich gefördert.

Für Baudenkmäler gelten besondere Bedingungen.

Die Kombination der genannten Programme mit dem so-genannten KfW-Programm (Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau/Bundesprogramm) ist nicht zulässig. Ausserdem ist die Verwendung von ökologisch schädli-chen und giftigen Baustoffen grundsätzlich ausgeschlos-sen.

Detaillierte Auskünfte erteilt: Stadt Leverkusen, Fachbe-reich Finanzen/Wohnungsbauförderung, Friedrich-Ebert-Platz 3, 51373 Leverkusen, unter 02 14/4 06-64 11 Ver-waltung; und 02 14/4 06-64 15, Technik.

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Stadt Leverkusen - Pressestelle, Haus-Vorster Str. 8, 51379 Leverkusen, Telefon: (0214) 406-8861 - Telefax: (0214) 406-8862 Mail: presse@stadt.leverkusen.de

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