Bocholt, 22. Februar 2001
Fachbereich Jugend, Familie und Sport informiert zu Karneval
Kinder- und Jugendschutz im Karneval
Bocholt (pd).
Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport der Stadt Bocholt weist darauf hin, dass auch im Karneval der Kinder- und Jugendschutz eine wichtige Rolle spielt. Der Konsum von von Alkohol hat hier eine besondere Bedeutung. Alle Erwachsenen, insbesondere Besitzer bzw. Pächter von Gaststätten, Verkaufsstellen und Kiosken sind aufgerufen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmung zu achten. Nachzulesen sind diese im Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG).
Fachbereichsleiter Benedikt Püttmann: "Neben der Abgabe von Alkohol ist es auch verboten, Kindern unter 16 Jahren den Verzehr zu gestatten. "Harte Alkoholika" wie Schnäpse und Liköre dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Das Rauchen unter 16 Jahren ist in der Öffentlichkeit verboten. Auch wenn es schwerfällt - im Interesse der Kinder und Jugendlichen müssen diese vor möglichen Gefahren gewarnt werden und auf die Folgen falschen Verhaltens hingewiesen werden.
Püttmann ruft alle Erwachsenen auf, die Augen und Ohren offen halten, und ggegebenenfalls auch eingreifen.