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Leverkusen, 15. Juli 1999

Stadt fördert naturnahe Gartenteiche

Auch in diesem Jahr wird die Anlage von Gartenteichen mit Hilfe von Finanzmitteln des Landes wieder bezuschußt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Wasserfläche soll mindestens rund 15 Quadratmeter groß sein.
  2. Die Entfernung von der Bebauung soll mindestens 20 Meter betragen.
  3. Der Anschluß an die freie Landschaft muß vorhanden sein.

Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde entscheiden nach einem Ortstermin, ob und in welcher Höhe gefördert werden kann.

Teiche sind oft die reizvollen Bestandteile eines Gartens. Als besonders ökologisch wertvolle Lebensräume dienen sie unter anderem als Tränke und Badestelle für Vögel und Säugetiere sowie als Standort für heimische Wasser- und Sumpfpflanzen.

Bürger können bis Mittwoch, 1. September, einen formlosen Antrag mit Lageplan an die Untere Landschaftsbehörde, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, übersenden. Weiter Informationen unter Tel.: 0214/406-3243 oder -3242.

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