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Klauentiere dürfen nicht transportiert werden


Veterinäramt kann Ausnahmen zulassen
12. März 2001

Leer -Klauentiere dürfen seit Ende letzter Woche nicht mehr außerhalb des Bestandes transportiert werden. Das Veterinäramt kann Ausnahmen zulassen, wenn die Tiere unmittelbar zur Schlachtung an einen Schlachtbetrieb geliefert werden sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen kann auch ein Transport in einen anderen Bestand genehmigt werden.

Weil die neue Verordnung erst seit Sonnabend in Kraft ist und heute am Montag der "Hauptschlachttag" ist, hat das Veternäramt der Kreisverwaltung in Leer die bekannten Betriebe direkt informiert und am Sonnabend kurzfristig zwischen 19 und 21 Uhr eine "Sondersprechstunde" eingelegt. In dieser Zeit wurde etwa 50 Ausnahmegenehmigungen für Transporte von Schlachttieren erteilt.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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