Leer -Vom 1. April an sind Tauben im Landkreis Leer einschließlich der Stadt Leer wieder einen Monat lang so zu halten, dass sie nicht auf bestellte Felder und Gärten gelangen können.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße hiergegen nach den Bestimmungen des Feld- und Forstordnungsgesetzes geahndet werden. Außerdem darf der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder auch der dort Jagdberechtigte sich Tauben aneignen, die während der Sperrzeit auf bestellten Feldern oder in Gärten angetroffen werden.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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