Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 13. März 2001

REN-Richtlinie 2001

Bocholt (pd).

Seit Februar nimmt das Landesinstitut für Bauwesen in Dortmund wieder Anträge für die Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung entgegen. Grundlage der Förderung ist die novellierte REN-Richtlinie 2001, die kürzlich zusammen mit einem Merkblatt und den Antragsformularen an die einschlägigen Verbände, Unternehmen und Beratungseinrichtungen der "REN-Branche" versandt wurde.

"Das REN-Programm ist seit Jahren Motor für die Nutzung erneuerbarer Energien", erläutert NRW-Bauminister Michael Vesper. "Um die Breitenwirkung des Programms noch weiter zu verbessern, haben wir das Förderspektrum in der novellierten REN-Richtlinie 2001 deutlich ausgeweitet."

Nach Aussage der Umweltreferentin der Stadt Bocholt, Angela Theurich, ist die Ausgestaltung des REN-Programms ist ein dynamischer Prozess. Jedes Jahr werden die Förderinstrumente überarbeitet und an die jeweils geltenden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Bei der neuen REN-Richtlinie 2001 liegen die Schwerpunkte bei Fotovoltaik-und Bioenergieanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung. Neu im Programm sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Niedrigenergiehäusern.

"Ziel ist es, die bereitgestellten Haushaltsmittel möglichst marktgerecht zu verwenden und eine optimale Breitenwirkung zu erreichen. Aus diesem Grund wurden die Fördersätze auf die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ("100.000 Dächer-Solarstrom-Programm" und "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energie") abgestimmt" erläutert Angela Theurich weiter.

Erstmals fördert das Land im neuen REN-Programm 2001 keine Anlagen zur Nutzung von Windenergie mehr.Die Anschubförderung durch das alte REN-Programm und die Einspeisevergütung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) haben erfolgreich bewirkt, dass sich diese Anlagen zwischenzeitlich wirtschaftlich betreiben lassen. Windenergieanlagen sind ein Musterbeispiel dafür, wie eine Technik durch marktangepasste Förderung eine selbsttragende Wirtschaftlichkeit erreicht. Auch nach dem Auslaufen der Förderung ist ein weiteres Wachstum in der Windenergie-Branche zu erwarten.

Das Land stellt in diesem Jahr voraussichtlich 43,5 Mio. DM für die REN-Breitenförderung bereit. Damit will NRW seine bundesweite Führungsposition in der Fotovoltaiktechnik stärken und weitere wichtige Anreize für eine ökologisch ausgerichtete Energiepolitik geben.

Antragsformulare und nähere Informationen sind beim Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport erhältlich. Fax: 0211/3843-603, e-Mail: diana.robertz@mswks.nrw.de, Internet: www.mswks.nrw.de