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Milzbrand: Thema der Sondersitzung in der gestrigen Ratssitzung

Borken - 22. März 2001. In einer Sondersitzung beleuchtete der Rat der Stadt Borken gestern das Thema Milzbrand von allen Seiten. Nachdem zunächst der Kreis Borken Fragen zu gesundheitlichen Risiken und infektionshyghienischen Empfehlungen beantwortet hatte( Borkener Zeitung berichtete heute), informierte Bürgermeister Rolf Lührmann über Einzelheiten zum Kaufvertrag und zur Durchführung des Kaufgeschäftes.

Der Kaufvertrag mit dem Landwirt Nienhoff-Hornefeld sei unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Rates am 18.Februar 2000 beurkundet worden. Der Rat habe in seiner Sitzung am 08. März 2000 sein Einverständnis erklärt.

Lührmann habe in dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass der Ankauf des Grundstückes mit Risiken behaftet sei. So sei zum damaligen Zeitpunkt noch unklar gewesen, ob es zu der gewünschten Auslagerung Bierbaums kommen werde, da es weder Planungsrecht(Gebietsentwicklungs- und Flächennutzungsplan) noch eine Einigung mit der Firma Bierbaum über die Finanzierung der Ansiedlung gebe.

Dass Milzbrand die Planungen beeinträchtigen oder gar verhindern könne, habe man seinerzeit bei der Zusammenstellung aller möglichen Planungsprobleme nicht einmal erahnen können.

In zahlreichen Planungsschritten habe die Stadt zu keiner Zeit Anhaltspunkte auf einen möglichen Milzbrandbefall dieser Fläche erhalten. Weder die durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie, noch der Behörden-Workshop zur geplanten Hotelansiedlung auf dieser Fläche im Januar 1997, bei dem das Westf. Straßenbauamt Coesfeld, das staatliche Umweltamt Herten, der Kreis Borken, das Forstamt Borken sowie die Landwirtschaftskammer beteiligt waren, habe das Thema Milzbrand zur Sprache gebracht.

Noch im Jahr 1991 habe der Kreis Borken den Antrag des Herrn Nienhoff-Hornefeld auf Errichtung einer Beregnungsanlage auf diesem Grundstück genehmigt.

Auch hierbei gab es keine Hinweise auf das Bestehen von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen.

Die Stadt habe aus diesen Gründen auch keine Bedenken gegen die Gewährleistungsregelung, die der Notar in den Vertrag eingebracht habe, geäußert.

Diese Gewährleistungsregelung im Vertrag sei zahlreichen Kommentierungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch folgend auch durchaus "verkehrsüblicher Standart".

Auch beim Kreis Borken stehe ein Passus, in dem der Verkäufer zusichere, dass ihm Altlasten nicht bekannt seien, sog. "Wissenklausel", keineswegs "routinemäßig" in jedem abgeschlossenen Vertrag.

Dieses räumte auch Kreisvorstandsmitglied Werner Haßenkamp ein. Er teilte mit, dass der Kreis bei seiner Vertragsgestaltung insbesondere die beabsichtigte Nutzung der Kauffläche berücksichtige.

Lührmann betonte an dieser Stelle zum wiederholten Mal: " Wir sind vom Landwirt vor Vertragsabschluss nicht darüber informiert worden, dass vor 20 Jahren Milzbrand-Erreger auf seinem Hof festgestellt wurden."

Lührmann schloss seinen Vortrag mit deutlichen Worten: "Wir dürfen nicht länger den Schwarzen Peter hin und her reichen". Man müsse jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen und eine Lösung für die Firma Bierbaum in Borken finden.

Die Stadt hat bereits mit zwei Fachbüros zur Einschätzung des Gefährdungspotentials der Fläche Kontakt aufgenommen.

Außerdem will die Stadt jetzt in den nächsten Tagen den "Fall/ Kaufvertrag Nienhoff-Hornefeld" der Eigenschadensversicherung anmelden. "Ich gehe davon aus, dass unsere Eigenschadensversicherung unseren Antrag ablehnt, da die Versicherung ein fahrlässiges Verhalten der Stadt bei Abschluss des Kaufvertrages nicht erkennen wird", vermutet Rolf Lührmann.

Erste juristische Schritte gegen den Veräußerer sollen nun kurzfristig eingeleitet werden.


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