Bocholt, 03. April 2001
Osterfeuer müssen angemeldet werden
Bocholt (pd).
Die Stadtverwaltung Bocholt weist darauf hin, dass das Abrennen eines traditionellen Osterfeuers nur dann erlaubt ist, wenn es vorher behördlich genehmigt wurde.
Entsprechende Anträge können von allen Bürgerinnen und Bürgern bei Markus Heine (Tel.: 02871-953-355) vom Fachbereich Öffentliche Ordnung beantragt werden.