Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 04. April 2001

Kein Tanz und Disco an den Kartagen

Bocholt (pd).

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in der Karwoche an den sogenannten "Stillen Feiertagen", keine Tanz- und Diskothekenveranstaltungen durchgeführt werden dürfen.

Am Gründonnerstag, 12. April 2001, sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten. Am Karfreitag, 13.4.2001, bleibt zudem die Öffnung von Spielhallen ganztägig bis zum nächsten Morgen 6.00 Uhr untersagt. Musikalische und andere unterhaltende Darbietungen und öffentliche Veranstaltungen dürfen an diesem Tag ebenfalls nicht stattfinden. Dieses Verbot gilt bis Karsamstag, 14.4.2001, 6.00 Uhr.

Daraus ergibt sich, dass Diskotheken durchgehen von Gründonnerstag ab 18.00 Uhr bis einschließlich Karsamstag, 6.00 Uhr, geschlossen sind. Darüber hinaus sind auch Sportveranstaltungen und der Betrieb von Musikautomaten in Gaststätten in dieser Zeit verboten.

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmungen mit einer Geldbuße geahndet werden kann.