Landkreis Leer -Gülle, Jauche oder Festmist von Klauentieren und Geflügel darf zur Zeit auch im Landkreis Leer ausgefahren werden. Darauf weist die Kreisverwaltung ausdrücklich hin, nachdem die neue Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche und andere Tierseuchen teilweise für Missverständnisse gesorgt hatte. Verboten ist nach der Verordnung grundsätzlich nur, Gülle, Jauche oder Festmist von Klauentieren und Geflügel von außerhalb in den Landkreises Leer zu bringen.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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