

|
Leverkusen, 21. September 1999
FCKW-haltiges Kältemittel verboten
Die Verwendung und das Inverkehrbringen des Kältemittels R 502 ist ab sofort verboten. Darauf hat das Landesumweltministerium jetzt in einem Runderlaß hingewiesen. Ein Nachfüllen von R 502 bei Reparatur- und Wartungsarbeiten von Kälte- und Klimaanlagen ist damit nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind nur kompakte, werksgefertigte Heizwärmepumpen mit einer Heizleistung unter 25 kW.
Das Verwenden und das Inverkehrbringen von R 502 zu Forschungs-, Entwicklungs- und Analysezwecken sind weiterhin erlaubt. Anstelle von R 502 sind die unten genannten Ersatzkältemittelgemische mit geringerem Ozonabbaupotential nach dem Stand der Technik einzusetzen:
R 404 A (R 125 / R 134a / R 143a)
R 407 A und B (R 32 / R 125 / R 134 a)
R 507 (R 125 / R 143a)
R 21 / R 125 / R 143a (Mischungsanteile 10 % / 45 % / 45 %).
|
| [Zurück]
|
Stadt Leverkusen - Pressestelle,
Haus-Vorster Str. 8, 51379 Leverkusen,
Telefon: (0214) 406-8861 -
Telefax: (0214) 406-8862
Mail: presse@stadt.leverkusen.de
|
|
Die Pressestelle "Stadt Leverkusen" ist Mitglied bei presse-service.de [http://213.179.128.119/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
|
 |
|
|