Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 17. April 2001

Rattenbekämpfung

Bocholt (pd).

Zur Bekämpfung der Rattenplage wird in der Zeit vom 21. April bis 2. Mai 2001 an der Bocholter Aa, "Am Pleystrang", "Am Holtwicker Bach", "Am Wielbach" am Regenwassergraben an der Straße "Am hang", "Am Reyerdingsbach" und an der Heggenaa innerhalb der bebauten Gebiete "Rattengift" ausgelegt.

Nach den Vorschriften der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die rattenbekämpfung der Stadt Bocholt" vom 15.10.1984 sind die Unterhaltspflichtigen der Wasserläufe verpflichet diese Maßnahme zu dulden und dem städtischen Personal bzw. den von der Stadt beauftragten Schädlingsbekämpfungsfirmen während der Dauer der bekämpfungsmaßnahmen Zutritt zu allen teilen ihrer Grundstücke zu gewähren.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass während der Maßnahme Kinder von den Ausleungsstellen von Rattengift ferngehalten und alle Tiere vorsorglich festgehalten werden, insbesondere Hunde sollten darüber hinaus stets angeleint bleiben.