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Kötterhaus in Borken-Grütlohn in die Denkmalliste aufgenommen

Borken - 25. April 2001. In die Denkmalliste wurde jetzt das Kötterhaus, Booheide 9, in Borken-Grütlohn aufgenommen. Der Rat der Stadt Borken hatte die Unterschutzstellung dieses Anwesens in seiner Sitzung am 28. März einstimmig beschlossen.

"Die Einstufung als Baudenkmal wird durch zwei Besonderheiten des Hauses bestätigt", so Hubert Effkemann, untere Denkmalbehörde bei der Stadt Borken.

Der Wohnteil von 1913 stelle eines der jüngsten Beispiele der Außengestaltung des niederdeutschen Hallenhauses in der münsterländischen Form dar. Die typische Außengestaltung sei in der Bauphase des Historismus durch den Erhalt der älteren Hausorganisation und oft, wie bei diesem Haus, durch stufenweise Erweiterung bedingt. Typisch für diese Region sei auch die mittige oder leicht neben der Mittelachse gesetzte Tür. Ebenso charakteristisch das kleine hölzerne Giebeldreieck, das bis heute unverändert erhalten sei. Erst nach dem Ersten Weltkrieg seien bei Umbauten diese engen regionaltypischen Gestaltungsmerkmale dem allgemeinen deutschen Backsteinexpressionismus gewichen.

Im Inneren sei der Wohnteil des frühen 19. Jahrhunderts (kurz nach 1824) weitestgehend erhalten und durch die Erweiterung von 1913 ergänzt worden. Nach heutigem Erkenntnisstand verfüge das Bauernhaus über die älteste gut überlieferte Küche eines Kötterhauses im westlichen Münsterland. Ebenso schützenswert sei auch die Wohnküche.

Beide Küchen zusammen hätten daher eine hohe denkmalpflegerische Bedeutung. Sie seien Kernpunkt zur Einstufung als Baudenkmal.

"Für die jetzt geplante Wiederherstellung hat das Westfälische Amt für Denkmalpflege bereits weitreichende Auflagen zur Wiederherstellung der baufälligen Substanz gemacht", so Effkemann. Auf diese Weise werde der denkmalwürdige Charakter auf Dauer gesichert.


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