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MKS: Lockerungen bei Tiertransporten

03. Mai 2001

Leer -Die MKS-Schutzverordnung gilt von heute an (4. Mai) in einer veränderten Fassung mit Erleichterungen bei den Transporten MKS-gefährdeter Tiere. Danach dürfen Schlachttiere ab sofort ohne Genehmigung oder Anzeigeverfahren zur unmittelbaren Schlachtung in einen Schlachtbetrieb oder in eine zugelassene Sammelstelle transportiert werden. Darüber hinaus dürfen auch Nutztiere innerhalb des Regierungsbezirks ohne Genehmigung oder Anzeige transportiert werden. Über den Regierungsbezirk hinaus gelten folgende Regelungen: Wenn Rinder und Schweine unmittelbar von einem in einen (einzigen) anderen Bestand transportiert werden, muss dies den für den Absendeort und den Empfängerort jeweils zuständigen Veterinärämtern per Vordruck mitgeteilt werden. Wenn Rinder und Schweine allerdings per Sammeltransport in verschiedene Bestände verbracht werden sollen, ist nach wie vor eine Genehmigung des Veterinäramtes erforderlich.

Für andere gefährdete Tiere als Rinder und Schweine - also zum Beispiel Schafe und Ziegen - gilt, dass sie innerhalb und außerhalb des Regierungsbezirks nur mit Genehmigung transportiert werden können.

In allen Fällen, in denen eine Genehmigung erforderlich ist, ist auch weiterhin eine klinische Untersuchung der Tiere notwendig.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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