Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 30. November 1999

Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz

Schulung ehrenamtlicher Betreuer im Ratssaal der Stadt Bocholt

Bocholt (pd).

50 ehrenamtliche Betreuer waren der Einladung der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) sowie der Betreuungsstelle beim Sozialamt der Stadt Bocholt zu einer Schulungsveranstaltung am Montagabend in den Ratssaal des Rathauses gefolgt. Mitarbeiter des Sozialamtes referierten zum Thema - Bundessozialhilfegesetz - (BSHG) - Anspruchsvoraussetzungen, Hilfearten und Fragen der Unterhaltsverpflichtung. Zu Beginn der Veranstaltung referierte Herr Jörg Quell - Leiter der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe in Einrichtungen - zu den Themen der Eingliederungshilfe für Behinderte, der Blindenhilfe sowie der Hilfe zur Pflege. Am Beispiel der Kurzzeitpflege in einer speziell hierfür anerkannten Einrichtung erläuterte der Referent das behördliche Verfahren, außerdem gab er Hinweise zur Bezahlung durch die Pflegeversicherung wie aber auch Hinweise zur Buchung eines Kurzzeitpflegeplatzes. Im weiteren Verlauf seines Referates sprach Herr Quell die Kriterien an, wenn ein Behinderter Aufnahme in einer Werkstatt für Behinderte finden soll. Deutlich brachte er zum Ausdruck, dass vor Beginn der Maßnahme eine vollständige Antragsaufnahme durch das Sozialamt der Stadtverwaltung Bocholt erforderlich ist. Von dort würden dann die entscheidungsreifen Antragsunterlagen an den zuständigen Landschaftsverband weitergeleitet. Der Referent gab dann einen Überblick über die Blindenhilfe nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose. Da sehr viele ehrenamtliche Betreuer ältere Menschen betreuen, ging Herr Quell insbesondere auch auf den Bereich der Hilfe zur Pflege ein. Diese wird dann im Rahmen der Sozialhilfe notwendig sein, wenn die Leistungen der Pflegekassen die notwendigen Ausgaben nicht deckten. Diese Hilfe zur Pflege kommt in zwei Bereichen zum Tragen. Einmal, wenn die Pflege im häuslichen Bereich durchgeführt wird und zweitens, wenn es zu einer Kurzzeitpflege oder vollstationären Dauerheimpflege kommt. Dem äußerst interessanten Vortrag des Referenten folgte eine rege Diskussion der anwesenden Betreuer.

Herr Rainer Howestädt von der Abteilung Unterhaltsheranziehung referierte dann zum Thema der Unterhaltspflicht. Zunächst führte er aus, dass diese Frage ausschließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 ff.) geregelt ist. Der Referent merkte an, dass im Gegensatz zu fast allen anderen gesetzlichen Regelungen des täglichen Lebens - in diesen Bestimmungen nur geregelt ist, wer wem gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. In welcher Höhe ein Unterhalt fällig ist oder wieviel einem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, ist mit anderen Worten gesetzlich nicht geregelt. Die konkrete Ausgestaltung des Unterhaltsrechts wird nicht vom Gesetzgeber, sondern vielmehr von der Rechtsprechung vorgenommen. Herr Howestädt führte zusammenfassend aus, dass das Gesetz - hier das BGB - bestimmt, wer wem Unterhalt zahlen muss, die Rechtsprechung sagt aber, wieviel Unterhalt zu leisten ist. In diesem Zusammenhang führte der Referent aus, dass der gleiche Unterhaltsfall bei verschiedenen Gerichten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen könne. Zu diesem Aspekt seines Vortrages führte der Referent abschließend aus, dass das Unterhaltsrecht im wahrsten Sinne des Wortes einem täglichen Wandel unterlegen ist. Natürlich wäre es nicht so, dass es überhaupt keine Eckpunkte bezüglich des Unterhalts geben würde. Hierfür hätten die zuständigen Oberlandesgerichte entsprechende Leitlinien erstellt. Im weiteren Verlauf seines Vortrages führte Herr Howestädt aus, wer wem gegenüber unterhaltspflichtig ist und gab an Beispielen orientiert Auskunft u. a. über den Selbstbehalt der Eltern gegenüber einem volljährigen Kind. Insbesondere wurde ausgeführt, welche besondere Belastungen dem Unterhaltspflichtigen bei der Berechnung der Unterhaltspflicht angerechnet werden. Nach reger Diskussion zu diesem Thema sprach dann Herrn Ulrich Hembrock - Sachgebietsleiter der Allgemeinen Sozialhilfe - zum Thema der Hilfen in allgemeinen Lebenslagen. Herr Hembrock erläuterte das Bedarfssystem nach dem Bundessozialhilfegesetz und gab zusätzliche Informationen darüber, was an Einkommen des Hilfebedürftigen angerechnet wird. Ergänzende Informationen gab der Referent zum Thema der Höhe der Miete einer Familie bzw. einer Einzelperson sowie der Möglichkeit der Antragstellung zum Beispiel für Bekleidungsbeihilfen. Deutlich brachte der Referent zum Ausdruck, dass bei der Antragstellung zum Beispiel für Hilfe zum Lebensunterhalt keine Anspruchsvoraussetzungen notwendig wären. Es ging einzig und allein um die Frage, ob ein Mensch hilfebedürftig im Sinne des Gesetzes wäre. Diese Hilfe setzt auch schon dann ein, wenn dem Sozialamt die Hilfebedürftigkeit bekannt wird. Alle drei Referenten des Sozialamtes der Stadtverwaltung Bocholt standen dann dem ehrenamtlichen Betreuer zu einer Abschlussdiskussion zur Verfügung.

Zum Schluss der Veranstaltung kündigte der Leiter der Betreuungsstelle beim Sozialamt der Stadt Bocholt - Bernhard Kerkhoff - an, dass im Frühjahr des nächsten Jahres ein Grundlagenseminar "Betreuungsrecht" für ehrenamtliche Betreuer angeboten wird. Vorrangig sollen zu diesen Veranstaltungen ehrenamtliche Betreuer eingeladen werden, die erst seit kurzem als Betreuer tätig sind. Darüber hinaus ist aber selbstverständlich jeder am Thema Interessierte zu den Veranstaltungen eingeladen. Interessierte können sich schon jetzt bei der Betreuungsstelle beim Sozialamt der Stadt Bocholt unter der Telefon-Nr.: 953-128 zu den Veranstaltungen anmelden. Ebenso ist die Betreuungsstelle nach wie vor an Menschen interessiert, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten. Für eine Kontaktaufnahme steht die Stadtverwaltung Bocholt gerne jederzeit zur Verfügung.

Zum Schluss der Veranstaltung dankte Herr Kerkhoff den anwesenden ehrenamtlichen Betreuern für ihre geleistete Arbeit und bot an, dass sie bei Fragen zum Betreuungsrecht bzw. in der Ausübung der Betreuung sich gerne an die Betreuungsstelle selbst wie aber auch an die Betreuungsvereine und das Vormundschaftsgericht in Bocholt wenden können.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Betreuerschulung am 29.11.1999
Bei der Betreuerschulung am 29.11.1999 trugen vor: v.l.n.r.: Jörg Quell, Bernhard Kerkhoff und Rainer Hovesstädt vom Sozialamt der Stadt Bocholt Foto: Bruno Wansing, Presse- und Informationsamt der Stadt Bocholt

Bernhard Kerkhoff
Bernhard Kerkhoff ist Leiter der Betreuungsstelle im Sozialamt der Stadt Bocholt Foto: Bruno Wansing, Presse- und Informationsamt der Stadt Bocholt