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Mobilfunkmast: Stadt legt Rechtsmittel ein
Borken - 08. Juni 2001. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, die erteilte Baugenehmigung für die Errichtung des Mobilfunkmastes an der Alten Heidener Landstraße außer Vollzug zu setzen, will die Stadt jetzt Rechtsmittel einlegen.
Der Mobilfunkmast war im August 2000 von der Firma Mannesmann beantragt und von der Stadt am 12. Dezember vergangenen Jahres genehmigt worden. Mehrere Nachbarn haben daraufhin Widerspruch eingelegt. Ein Nachbar hat einen Eilantrag gestellt, dem das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Mai Recht gegeben hat.
In der Begründung hieß es, dass erforderliche Abstandsflächen nicht eingehalten worden seien.
Folge: Der Mast darf im Moment nicht weitergebaut und in Betrieb genommen werden.
Die Stadt ist jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die bei der Erteilung der Baugenehmigung zugrundegelegten Abstandsflächen rechtens waren.
Sie wird heute Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Gleiches beabsichtigt auch die Firma Mannesmann.
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