Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 11. Juni 2001

Bürgerentscheid ist gescheitert

Mehrheit spricht sich für Erhalt der BWG aus - Stimmenanzahl allerdings zu gering

Bocholt (pd).

"Soll die Bocholter Wohnungsbaugesellschaft mbH (BWG) in ihrer jetzigen Rechtsform mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung als eigenständige Institution erhalten bleiben und die Veräußerung von Geschäftsanteilen sowie der Beitritt neuer Gesellschafter ausgeschlossen werden, damit die Stadt Bocholt auch künftig alleiniger Gesellschafter bleibt?"

Über diese Frage haben Bocholts Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des ersten Bocholter Bürgerentscheids mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Im Ergebnis ist der Entscheid vom 10.06.2001 gescheitert.

Zwar hat sich eine klare Mehrheit, nämlich 96,7 % der abgegebenen gültigen Stimmen, für den Erhalt der BWG in ihrer jetzigen Form ausgesprochen (also mit "ja" geantwortet) – diese prozentuale Mehrheit reicht jedoch nicht aus. Es haben nämlich nur 7.940 Wählerinnen und Wähler mit "Ja" gestimmt. Mindestens 11.052 Stimmen, dies entspricht 20 % von insgesamt 55.259 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, wären für die Durchsetzung des Bürgerentscheids notwendig gewesen.

Hintergrund des Bürgerentscheids ist ein umfassender Prüfauftrag der CDU-Mehrheitsfraktion im Bocholter Rat. Die Erwägung über einen möglichen Verkauf der BWG löste rege Diskussionen aus.

Kurz & Knapp: Das Ergebnis des Bürgerentscheids in Zahlen: Abgegebene Stimmen insgesamt: 8.222 (entspricht einer Wahlbeteiligung von 14,9 %); Ungültige Stimmen: 12; Gültige Stimmen: 8.210; Ja-Stimmen: 7.940 (entspricht 96,7 %); Nein-Stimmen: 270 (3,3 %)