Bocholt, 02. Juli 2001
Hundefreunde aufgepasst: Ab 6. Juli gilt Anzeigepflicht
Betroffen sind nach der Landesverordnung sogenannte "40/20er-Hunde"
Bocholt (pd).
Hundefreunde in Bocholt aufgepasst: Für Halter sogenannter "40/20er-Hunde" gibt es in dieser Woche ein wichtiges Datum. Ab Freitag, 6. Juli, besteht für sie die Verpflichtung, ihren Vierbeiner bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden. Dies ist in Bocholt der Fachbereich für öffentliche Ordnung. Das Bürgerbüro hält die entsprechenden Formulare bereit, nimmt die Anmeldungen entgegen und leitet sie entsprechend weiter. Darüber hinaus stehen für Fragen rund um die Anzeigepflicht Frau Ludwig und Herr Heine vom Fachbereich für öffentliche Ordnung, Tel.: 02871/953-164 und 355, zur Verfügung.
Rechtliche Grundlage der Anzeigepflicht ist die Landeshundeverordnung NRW. Bei den "40/20er-Hunden" handelt es sich um Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Anzeige wird vervollständigt durch folgende Unterlagen: * Nachweis über bestehende Tierhaftpflichtversicherung * Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip * Aktuelles Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro) * Sachkundenachweis
Diese Unterlagen sind nicht sofort, sondern bis spätestens zum 1. Januar 2002 einzureichen.