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Jugendherberge Borkum: Bund und Land sind gefordert


Landkreis Leer: Wir wollen die Einrichtung auf Dauer sichern
05. Juli 2001

Leer/Borkum -Die durch eine Pressemitteilung ausgelöste Berichterstattung um die Jugendherberge Borkum will der Landkreis Leer nicht unkommentiert stehen lassen. Denn die tatsächlichen, äußerst komplizierten Verhältnisse und vor allem die Verantwortung für weit über 500 Plätze in der Jugendherberge würden darin nicht ausreichend gewürdigt. Landkreis und Stadt Borkum seien sich im Übrigen darin einig, dass das Problem nicht auf ihrer Ebene zu lösen sei.

Der Landkreis stellt in einer Pressemitteilung klar: Das Deutsche Jugendherbergswerk will die ehemalige Kaserne, in der die Borkumer Jugendherberge untergebracht ist, vom Bund übernehmen. Bislang konnten die komplizierten Vertragsverhandlungen aus verschiedenen Gründen noch nicht abgeschlossen werden. Ein entscheidender Punkt ist der Hochwasserschutz des Gebietes am Hafen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Deich hier für extreme Sturmfluten nicht hoch genug ist. Daran scheiterte bisher auch ein Bebauungsplan, den die Stadt Borkum für einen dauerhaften Betrieb der Jugendherberge als notwendige planerische Grundlage schaffen will. Für die Bundeswehr galten Sonderregelungen, die auf die Jugendherberge nicht übertragen werden können.

Außerdem braucht das Jugendherbergswerk für die neue Nutzung eine Baugenehmigung vom Landkreis, die aber nach geltendem Baurecht wegen des unzureichenden Sturmflutschutzes nicht ohne weiteres erteilt werden kann. Die Kreisverwaltung als Baubehörde könne hier nicht einfach die Augen zu machen und nicht absehbare Folgen riskieren, heißt es in der Mitteilung vom Landkreis. Um nun Bewegung in die Sache zu bringen, habe die Kreisverwaltung dem Jugendherbergswerk in einem Schreiben mitgeteilt, dass im schlimmsten Fall die Jugendherberge geschlossen werden müsse, wenn der Hochwasserschutz von den zuständigen Stellen (Bund oder Land) nicht sichergestellt werde.

Am besten wäre das durch eine Deicherhöhung möglich, aber auch Alternativen sind denkbar, schreibt der Landkreis. Parallel dazu wird zur Zeit geprüft, ob ein Betrieb auch mit Auflagen mög-lich wäre. Mit dem Deutschen Jugendherbergswerk gibt es bereits Schriftverkehr darüber, bei-spielsweise den Betrieb während der sturmflutgefährdeten Zeit in einigen Wintermonaten zu un-terbrechen, im Übrigen die Jugendherberge aber zu genehmigen. Zusätzlich versucht der Landkreis, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um das sich seit 1998 hinziehende Verfahren, an dem Bund und Land und zahlreiche andere Dienststellen beteiligt sind, im Sinne der Jugendherberge und der vielen Gäste zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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