Leer -Nach eingehender Überprüfung stellt die Kreisverwaltung Leer in ihrer raumordnerischen Beurteilung fest, dass die geplanten Einzelhandels-Verkaufsflächen westlich des "Emsparks" der zentralörtlichen Bedeutung der Stadt Leer entsprechen und ausgeglichene Versorgungsstrukturen weder in den Grundzentren des Landkreises noch innerhalb der Stadt Leer wesentlich beeinträchtigt werden. Auch wird die Funktionsfähigkeit der Innenstadt des Mittelzentrums Leer nicht wesentlich beeinträchtigt.
Wie bereits mehrfach berichtet, ist beabsichtigt, den Einzelhandelsstandort "Emspark" um zusätzliche Verkaufsflächen zu erweitern. Konkret sollen durch den Neubau weiterer Gebäude Verkaufsflächen von insgesamt etwa 3.120 qm für einen Aldi-Markt, einen Fachmarkt für Heimtiernahrung sowie ein Blumen-Center geschaffen werden. Der "Emspark" befindet sich im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Stadt Leer, das Grundstück für die geplante Erweiterung jedoch nicht. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des geplanten Vorhabens zu schaffen, wären die Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Stadt Leer erforderlich. Die Stadt beantragte daher vorab bei der Kreisverwaltung eine raumordnerische Beurteilung des Vorhabens, um zu klären, ob eine entsprechende Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Die Entscheidung, ob die Bauleitplanung geändert und die Erweiterung tatsächlich durchgeführt wird liegt nun bei der Stadt.
Die Kreisverwaltung führt in Ihrer Beurteilung zunächst auf, dass die Stadt Leer gemäß dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 1994 (Ziffer C 1.6 01) ein "Mittelzentrum" ist. Entsprechend der raumordnerischen Zielsetzung haben Mittelzentren unter anderem die Aufgabe, über die eigenen Grenzen hinaus Versorgungsfunktionen für eine bestimmte Region zu übernehmen. Vornehmlich sollen Mittelzentren auch das Umland mit Gütern versorgen, die nicht zum sogenannten täglichen Bedarf gehören. Im Bereich der Stadt Leer werden bereits jetzt in hohem Maße Güter des täglichen Bedarfs - insbesondere Lebensmittel- angeboten. Die Stadt verfügt insoweit über eine sehr hohe "Verkaufsflächendichte". Sie nimmt somit über ihre raumordnerische Aufgabe hinaus Grundversorgungsfunktionen für die Umlandgemeinden wahr! Die Bezirksregierung Weser-Ems hat bereits in ihrer raumordnerischen Beurteilung vom 12.08.1993 den Abfluss von Kaufkraft für grundzentrale Güter aus den Umlandgemeinden in die Stadt für raumordnerisch nicht unbedenklich erachtet. Die vorhandenen Versorgungsstrukturen in den übrigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Leer (Grundzentren!) sind dennoch durchweg als "intakt" zu bezeichnen. In fast allen Grundzentren sind gute bis sehr gute Einrichtungen und Angebote für den täglichen Grundbedarf zur bevölkerungsnahen Versorgung vorhanden! In der Gemeinde Jemgum - und hier speziell in der Ortschaft Jemgum - könnte die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs besser sein. Das Hauptproblem scheint jedoch offensichtlich in der relativ geringen Einwohnerzahl zu liegen, die zwangsläufig Rentabilitätsgrenzen für Einzelhandelsbetriebe mit sich bringt.
Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises im einzelnen weiter:
a) Aldi-Markt
Der "Aldi-Markt" als Lebensmitteldiscounter bietet Güter des täglichen Bedarfs - insbesondere Lebensmittel - an. Wegen des bereits bestehenden Überangebotes an Grundversorgungsgütern innerhalb der Stadt Leer ist ein weiterer Aldi-Markt grundsätzlich als raumordnerisch bedenklich anzusehen. Allerdings ist die Fa. Aldi bereits jetzt mit drei Märkten in Leer vertreten. Durch den geplanten weiteren Markt wird das gemeinsame Einzugsgebiet lediglich neu strukturiert. Es wird keine nennenswerte zusätzliche "Sogkraft" erzeugt. Die Märkte werden sich deshalb selbst Umsätze "wegnehmen". Im Ergebnis wird sich die Umsatzverlagerung in erster Linie in Leer selbst auswirken. In der ergänzenden Analyse für das Grundzentrum Jemgum wird deutlich, dass hier lediglich eine unwesentliche Umverteilung der Umsätze für Güter des täglichen Bedarfs (etwa 0,1 Mio. DM, entspricht etwa 0,8 %) zu erwarten ist. Dies gilt für die übrigen Grundzentren des Landkreises erst recht. Abgesehen davon befinden sich in allen Grundzentren des Landkreises (mit Ausnahme von Jemgum) Aldi-Märkte, deren Existenz auch im Falle der Realisierung des geplanten Marktes beim "Emspark" nicht gefährdet sein dürfte. Im übrigen ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die Ansiedlung eines weiteren Aldi-Marktes beim "Emspark" das bisherige Verhalten der Verbraucher nennenswert ändern wird. Nachteilige Auswirkungen auf die bevölkerungsnahe Versorgung im Stadtgebiet sind ebenfalls nicht zu erwarten.
b) Fachmarkt für Heimtiernahrung
Das Sortiment eines solchen Fachmarktes beinhaltet lediglich in geringem Umfang Güter des täglichen Bedarfs. Demzufolge hat dieser Markt weder in den Grundzentren des Landkreises noch im Stadtgebiet selbst Auswirkungen auf die Grundversorgung. Im Übrigen verfügen fast alle Verbrauchermärkte über ein sogenanntes Randsortiment mit Tierfutter, wodurch auch insoweit eine Grundversorgung in den Grundzentren sichergestellt ist.
c) Blumen-Center
Blumen- und Garten-Center haben ebenfalls nur in geringem Umfange Güter des täglichen Bedarfs in ihrem Sortiment. Es sind deshalb keine Auswirkungen auf Grundversorgungsstrukturen in den übrigen Grundzentren und im Stadtgebiet zu erwarten.
Die seinerzeitige raumordnerische Beurteilung der Bezirksregierung Weser-Ems zur Errichtung und weiteren Entwicklung des "Ems-Parks" wird durch die jetzige Beurteilung der Kreisverwaltung relativiert. In den vergangenen 8 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen zwangsläufig verändert. So hat gerade in diesem Zeitraum in den Grundzentren des Landkreises eine überaus starke Siedlungsentwicklung stattgefunden. Mit Ausnahme der Gemeinde Jemgum haben die Einwohnerzahlen in den Grundzentren zum Teil beträchtlich zugenommen. Damit einhergehend sind in den vergangenen Jahren in den zentralen Versorgungsbereichen der Grundzentren (Ausnahme Jemgum) in erheblichem Umfange zusätzliche Verkaufsflächen für Einzelhandelsbetriebe geschaffen worden. Dadurch sind - abgesehen von der Gemeinde Jemgum - leistungsfähige und stabile Versorgungsstrukturen in den Grundzentren entstanden, die durch die geplante Erweiterung des "Emsparks" nur unwesentlich tangiert werden. Unter Berücksichtigung dieser heutigen Gegebenheiten ist das Erweiterungsvorhaben abweichend von der damaligen Beurteilung der Bezirksregierung Weser-Ems als raumordnerisch vertretbar zu bewerten.
Dies gilt nach Einschätzung des Kreises ausdrücklich nicht für die zukünftige Entwicklung des "Ems-Parks". Aufgrund der übermäßigen Grundversorgungsfunktion (insbesondere im Lebensmittelbereich!) der Stadt Leer für das Umland sind deshalb raumordnerisch Erweiterungen des Standortes "Emspark" um Einzelhandelsbetriebe mit Gütern des täglichen Bedarfs nicht mehr vertretbar! Sie würden nicht mehr der zentralörtlichen Bedeutung der Stadt Leer entsprechen!
Der Kreis weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass im Rahmen seiner raumordnerischen Beurteilung ausschließlich raumordnerisch bedeutsame Kriterien zu prüfen bzw. zu beachten sind. Der mit dem Vorhaben verbundene Kaufkraftabzug ist raumordnerisch nur insoweit relevant, als damit unmittelbar eine wesentliche Beeinträchtigung ausgeglichener Versorgungsstrukturen verbunden ist. Dagegen kann und darf die Raumordnung nicht regulierend in den freien Wettbewerb und die Marktwirtschaft eingreifen. Beschränkungen bezüglich Einzelhandelsumsätze in den Grund- und Mittelzentren sind nach dem Raumordnungsrecht nicht möglich! In den vergangenen Jahrzehnten hat es im bundesdeutschen Einzelhandel entscheidende strukturelle Veränderungen gegeben. Der Trend zu großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit umfassenden Sortimenten (Einkaufszentren) hält nach wie vor an. Bedingt durch die immer noch zunehmende Mobilität und veränderte Konsumgewohnheiten der Verbraucher wird diese Entwicklung voraussichtlich auch künftig anhalten. Um in Zukunft die Innenstädte lebendig und funktionsfähig im Sinne der Raumordnung zu erhalten, werden erhebliche Anstrengungen von allen Beteiligten, insbesondere aber der Einzelhändler und Grundstückseigentümer selber, erforderlich sein. Mit Sicherheit werden die Probleme der Innenstädte nicht allein durch Regelungen im Rahmen des Raumordnungs- und Planungsrechtes lösbar sein, so die Kreisverwaltung.
Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
Borkumer Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung
Wochenzeitungen
Monatszeitschrift
Der Leeraner
leer aktuell
Leeraner Bürgerzeitung