Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 11. Juli 2001
Nachrichten aus der Beratung des Oberbürgermeisters vom 10.07.2001

Magdeburg. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Franckestraße" Die Stadt beabsichtigt, für das Areal zwischen Otto-von-Guericke-Straße, Danzstraße, Bahnhofstraße und der Südgrenze des ehemaligen Busbahnhofes einen Bebauungsplan aufzustellen. Planungsziel ist die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, für das B-Plangebiet eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erlassen, um die Planungen in den Areal zu sichern. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Baumaßnahmen und Umnutzungen nicht durchgeführt sowie bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Außerdem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht zugelassen. Über die Zulassung von Ausnahmen entscheidet die Baugenehmigunsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt für zwei Jahre.

Nach Bestätigung durch die Beigeordnetenrunde gehen die Drucksachen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 238-5 "Franckestraße" sowie zur Veränderungssperre für dieses B-Plangebiet in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und werden dem Stadtrat voraussichtlich am 13. September zur Entscheidung vorliegen.

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan "Wredestiftung" Der Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für die Dauerkleingartenanlage "Wredestiftung" soll für eine Teilfläche aufgehoben werden. Einer entsprechenden Drucksache stimmte die Beigeordnetenrunde zu. Auf einem schmalen Streifen zwischen "An der Steinkuhle" und "Lorenzweg" sowie einer Fläche südlich der Steinkuhle soll die Nutzung als "Allgemeines Wohngebiet" ermöglicht werden. Südlich der Straße "An der Steinkuhle" müssen dafür 13 Kleingartenparzellen aufgegeben werden. Diese Parzellen sind nicht für eine dauerhafte Nutzung als Kleingärten festgesetzt. Der Verband der Gartenfreunde ist als Träger öffentlicher Belange in die Vorplanungen einbezogen gewesen. Nach Beratung in den Ausschüssen entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im September.

Eingemeindung von Gübs Nachdem die Bürger der Gemeinde Gübs mehrheitlich für eine Eingemeindung nach Magdeburg gestimmt haben, verhandeln die Landeshauptstadt Magdeburg und die Gemeinde Gübs derzeit den Eingemeindungsvertrag. Der Vertrag regelt die Modalitäten der Eingliederung, die Rechtsnachfolge für bestehende Verträge und Mitgliedschaften sowie das Ortschaftsrecht. Verhandelt werden darüber hinaus die Verkehrsanbindung an die Landeshauptstadt, die Haushaltsführung, die Sicherung des Brandschutzes und der Hilfeleistung, die künftigen Schulstandorte sowie Investitionen. Die Eingemeindung soll zum 1. Januar 2002 wirksam werden.

Für Rückfragen: Tel. 0391/540 27 69

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
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