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Leverkusen, 27. Januar 2000

Zuschüsse zu Familienferien

Der Fachbereich Jugend der Stadt Leverkusen weist daraufhin, daß es auch in diesem Jahr wieder Zuschüsse zu Familienferien für einkommensschwache kinderreiche Familien und Alleinerziehende gibt.

Als kinderreich gelten Familien mit mindestens drei Kindern und Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern, die 1998 und 1999 keinen Zuschuß erhalten haben und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Für die Antragstellung werden benötigt: Gehaltsbescheinigungen 1999 einschließlich einmaliger Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Bonus und dergleichen, sowie in Frage kommend Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Arbeitslosengeld- oder Arbeitlosenhilfebescheid, Sozialhilfebescheid, Bescheid über Unterhaltszahlungen oder Pflegegeld, Nachweis über Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Miete (Kaltmiete zzgl. Umlagen ohne Heizung), Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung der Kinder und über Kindergeld. Die Unterlagen müssen vollständig bei der Antragstellung vorliegen.

Die Anträge können ab sofort bis spätestens 31. März in der Information für Jugend und Familien des Fachbereichs Jugend, Passage Verwaltungsgebäude Goetheplatz 1 – 4, Leverkusen-Opladen, montags bis donnerstags zwischen 8.30 und 18.00 Uhr sowie freitags zwischen 8.30 und 13.30 Uhr gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind unter der Rufnummer 02 14/4 06-51 06 erhältlich.

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