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Kommunalaufsichtsbeschwerde der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gegen die Stadt zurückgewiesen
Vorgehensweise der Stadt in Sachen Bebauungsplan GE 21 korrekt
Borken - 17. Juli 2001. In seiner Sitzung am 24.04.2001 hat der Bauausschuss der Stadt Borken die erste Änderung des Bebauungsplanes GE 21 beraten. In der Sitzungsvorlage hatte die Stadt ausgeführt, dass sie über die Ansiedlungsfläche bereits verfüge, in der Sitzung aber korrigiert, dass sie noch nicht Eigentümerin aller gewerblichen Entwicklungsflächen sei.
Die Fraktion Bündnis`90/ Die Grünen hat darin einen Versuch gesehen, die Öffentlichkeit zu täuschen und den Landrat in seiner Funktion als Kommunalaufsicht gebeten, die Vorgehensweise der Verwaltung und die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu überprüfen.
Der Landrat des Kreises Borken hat jetzt in einem Schreiben die Fraktion Bündnis`90/Die Grünen sowie die Stadt Borken informiert, dass ein Rechtsverstoß nicht zu erkennen und ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden nicht erforderlich sei.
Die Stadt, der die planerische Gestaltungshoheit obliege, habe, nachdem für die Firma Bierbaum der Standort an der Landwehr nicht mehr in Betracht kam, einen neuen städtebaulich vertretbaren Standort für die Ansiedlung gesucht, mit der Absicht, die noch nicht erforderlichen Flächen zu erwerben.
Parallel geführt worden seien dabei das Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes GE 21 sowie die Grundstücksverhandlungen. Da noch bis Ende März die Grundstücksverhandlungen als positiv bewertet worden seien, habe die Stadt während dieser Zeit das Konzept für den Bebauungsplan erarbeitet und den Planentwurf mit den Fachbehörden erörtert.
Dass die Grundstücksverhandlungen vor dem Sitzungsbeginn -nicht wie erwartet- positiv abgeschlossen werden konnten, wurde dann in der Sitzung mitgeteilt und der Hinweis auf die Verfügbarkeit der Flächen in der Begründung des ausliegenden Bebauungsplanentwurfes gestrichen.
Eine Täuschung, Falschinformation der Öffentlichkeit oder gar einen Rechtsverstoß konnte die Kommunalaufsichtsbehörde nicht erkennen.
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