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Stadt schreibt Halter von "20/40er" Hunden an
Borken - 25. Juli 2001. Dass Hund nicht gleich Hund ist, schreibt die Landeshundeverordnung vor, die seit Anfang letzten Jahres in Kraft getreten ist. Demnach unterscheiden sich Hunde in drei Kategorien:
Die "20/40er", die in der Anlage 1 und 2 aufgeführten sogenannten "Kampfhunde" und die übrigen, kleinen Hündchen, die von der Verordnung nicht berührt werden. Für die erst- und zweitgenannten Hunde sieht die Verordnung strenge Auflagen vor, die die Städte und Gemeinden durchsetzen müssen.
Doch wie herausfinden, wer welchen Hund besitzt?
Allzu häufig geschehe es leider, dass der eine Halter sein kleines Hündchen brav anmelde, wohingegen ein anderer mit einem nicht angemeldeten "20/40er" spazieren gehe.
Im Sinne der Steuergerechtigkeit und zwecks effektiver Durchsetzung der Landeshundeverordnung und nicht etwa, um die Hundebesitzer mit der Erhebung von Hundesteuer zu verärgern, hat die Stadt von April bis Juni eine Hundebestandsaufnahme in den rund 15.000 Borkener Haushalten durchgeführt, deren Auswertung kurz vor dem Abschluss steht. Gleichzeitig abfragt wurden Daten über Rasse, Größe und Gewicht des jeweiligen Hundes.
"Spätestens im September haben wir die Daten komplett ausgewertet", so Martin Rottstegge vom Steueramt der Stadt. Schon jetzt zeichne sich ab, dass der gemeldete Hundebestand sich durch die Bestandsaufnahme von 2.200 auf rund 2.800 Hunde erhöhen werde, schätzt Rottstegge.
Mehr als die Hälfte der Hunde seien als "20/40er" gemeldet, also Hunde, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm sind.
Deren Halter will das Ordnungsamt ab September anschreiben. Denn bis zum 01. Januar werden bestimmte Nachweise fällig. Wer einen "20/40er" Hund hat, muss spätestens bis zum 1. Januar ein polizeiliches Führungszeugnis, einen "Sachkundenachweis" ( den braucht nicht, wer schon mindestens drei Jahre Hunde hält) und eine Bescheinigung der Hundehaftpflichtversicherung einreichen. Außerdem muss das Tier einen Mikrochip unter die Haut gesetzt bekommen. In diesem Chip wird eine Nummer gespeichert, die in dem Meldebogen für das Tier notiert wird. Ein ungefährlicher und schneller Eingriff.
Doch wie erwähnt, ist für das Einreichen noch Zeit bis zum 1. Januar. Hundebesitzer müssen noch nicht tätig werden, da die Stadt in einem Schreiben genauestens informieren wird, was zu tun ist, wo die Nachweise erhältlich sind und was sie kosten.
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