Nachrichten aus der wöchentlichen Beratung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Straßenausbaubeiträge
für die Nedlitzer Straße
Im Zusammenhang mit der Erschließung von Wohnbauland an der Nedlitzer Straße beabsichtigt die Landeshauptstadt die Nedlitzer Straße grundhaft auszubauen und einen Gehweg anzulegen. Der schlechte Zustand der Straße war durch die Anwohner mehrfach - auch öffentlich - kritisiert worden. Laut Straßenausbaubeitragssatzung werden bei Anliegerstraßen die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke an den Kosten des Ausbaus beteiligt. Das Bauverwaltungsamt hat in einer Befragung ermittelt, ob die Anwohner mehrheitlich den Ausbau der Straße zustimmen. Die Grundstückseigentümer in der Nedlitzer Straße haben sich dazu mehrheitlich ablehnend geäußert. Auf Grund der Tatsache, dass der Straßenzustand und die Verkehrssicherheit den Straßenausbau erfordern und um die Erschließung des neuen Wohngebietes zu sichern, besteht nach Auffassung der Stadtverwaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse zum Ausbau der Straße. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr muss am 11.09. der Vergabeausschuss entscheiden, ob das öffentliche Interesse überwiegt und der Straßenausbau - der dann zur Beitragspflicht der Eigentümer führt - vorbereitet werden soll.
Zum Thema "Straßenausbaubeiträge" bieten wir Ihnen am 02. August um 12.00 Uhr im Baudezernat, Raum 336 ein Pressegespräch mit dem Leiter der Bauverwaltungsamtes und des Amts für Baurecht an.
Fortführung des Projektes "ALK"
Das Projekt "Arbeit-Lebenswelt-Kultur" des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes soll fortgeführt werden. Zum Projekt gehören die Jugend- und Drogenberatungsstelle "DROBS" und das Teilprojekt "Tagelöhner/Sozialpädagogisch begleitete allgemeinnützige Arbeitsauflagen". Neben der Drogenberatung und Suchtprävention organisiert DROBS auch Multiplikatorenschulungen. Das Teilprojekt "Tagelöhner" bietet 6 bis 8 Jugendlichen im Alter von 16 bis 21 Jahren, die aufgrund individueller Benachteiligungen keiner schulischen oder beruflichen Beschäftigung nachgehen, die Möglichkeit des tageweisen Gelderwerbs. Dabei werden sie von einem Pädagogen begleitet und unterstützt. Jugendliche, denen durch richterliche Weisung die Auflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten, erteilt worden ist, haben in diesem Projekt Gelegenheit, diese Auflagen mit interessanten und sinnvollen Arbeiten zu erfüllen. Zur Fortführung des Projektes "ALK" stellt die Landeshauptstadt aus ihrem Haushalt im Jahr 2001 insgesamt 414.977 DM zur Verfügung. Über die Fortsetzung des Projektes und die Finanzierung entscheidet der Jugendhilfeausschuss voraussichtlich am 23.08.2001.
Anerkennung als freier
Träger der Jugendhilfe
Die Verwaltung schlägt vor, den Verein "Freundeskreis Figur und Topf e.V." als freien Träger der Jugendhilfe anzuerkennen. Der Verein, der sein Domizil in der Buckauer Thiemstraße hat, bietet neben einer Kreativwerkstatt auch Feste und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche an. Über die Anerkennung als freier Träger der Jugerndhilfe entscheidet der Jugendhilfeausschuss voraussichtlich am 23.08.2001.
Straßenbaumaßnahmen
Die Beigeordnetenrunde bestätigte die Vergabe von Straßenbaumaßnahmen für folgende Straßen:
- Repgowstraße - Umfahrung Salbker Engpass (301 TDM)
- Halberstädterstraße, zwischen Lemsdorfer Weg und Zuckerstraße - südöstliche Seitenanlagen (Nebenflächen, Radweg, Beleuchtung, Baumpflanzungen) (293 TDM)
- Turmstraße - Straßenbau, Entwässerungssystem, Gehwege, Baumpflanzungen (487 TDM)
- Glindenberger Weg - Fahrbahnsanierung (279 TDM)
- Remkersleber Weg/Domersleber Weg - grundhafte Erneuerung, Erneuerung der Straßenbeleuchtung (649 TDM)
Tarifvertrag für Kindergärtnerinnen
Die Beigeordnetenrunde hat den für die bei der Stadt beschäftigten Erzieherinnen ausgehandelten Tarifvertrag bestätigt. Danach wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 35 Stunden festgesetzt, die Erzieherinnen erhalten einen finanziellen Ausgleich von 30 DM/Monat. Der Vertrag tritt am 1. August 2001 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2003. Mit dem ausgehandelten Tarifvertrag wird es möglich, beim Ausscheiden von Erzieherinnen unbefristete Neueinstellungen vorzunehmen und so die Altersstruktur der Erzieherinnen schrittweise zu verbessern. Der Stadtrat muss den Abschluss des Tarifvertrages noch bestätigen.
Änderung der Hauptsatzung
Die Verwaltung schlägt vor, die Hauptsatzung im Artikel 1 §12 Abs. 1 neu zu fassen. Der Absatz regelt die Wahl der Beigeordneten. Sie werden vom Stadtrat im Benehmen mit dem Oberbürgermeister mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gewählt und für die Dauer von 7 Jahren als hauptamtliche Beamte bestellt.
Vorgeschlagen wird, die Verantwortungsbereiche der sechs Beigeordneten künftig wie folgt zu strukturieren:
1. Beigeordente/r für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung
2. Beigeordnete/r für Finanzen
3. Beigeordnete/r für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
4. Beigeordnete/r für Kultur, Schule und Sport
5. Beigeordnete/r für Soziales, Jugend und Gesundheit
6. Beigeordnete/r für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
Die Änderung der Hauptsatzung muss vom Stadtrat - voraussichtlich am 16.08. - beschlossen werden.
Für Rückfragen: Tel.: 0391/540 27 69
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