Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper verfügt Haushaltssperre
Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hat heute in der Sitzung des Stadtrates über seine auf Grund der aktuellen Haushaltssituation am 16. August 2001 verfügte Haushaltssperre informiert. Ausgehend von der Haushaltsanalyse zum 30. Juni 2001 zeichnet sich zum Jahresende 2001 ein Defizit von 35,77 Mio. DM ab, das durch geeignete Maßnahmen abgebaut werden muss.
Ursache des Defizits sind zu erwartende Mindereinnahmen vor allem aus Steuern und unerwartete Mehrausgaben. Die von Bund und Land bezüglich der Steuerreform 2000 prognostizierten wachsenden Einnahmen für die Kommunen bestätigen sich nicht. Die im Nachtragshaushalt 2001 der Landeshauptstadt Magdeburg veranschlagten Einnahmen aus Gewerbesteuern werden voraussichtlich um 22 Mio. DM geringer ausfallen als erwartet. Auch die Einnahme-Erwartungen aus der Umsatzsteuerbeteiligung müssen gegenüber dem Nachtragshaushalt um 4,9 Mio. DM nach unten korrigiert werden. Darüber hinaus zeichnet sich bei den Einnahmen aus Elternbeiträgen für Kindertagesstätten ein Defizit von 1,5 Mio. DM ab, da die Auslastung der Kindereinrichtungen nicht den kalkulierten Erwartungen entspricht. Andererseits hat sich zum Beispiel der zu erwartende Zuschussbedarf für verschiedene städtische Gesellschaften um ca. 1,2 Mio. DM erhöht.
Durch die Haushaltssperre sind mit sofortiger Wirkung die budgetierten Ausgaben der einzelnen Dezernate in Höhe von 15 % gesperrt, um das drohende Defizit auszugleichen. Die Beigeordneten müssen in ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge tragen, dass die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben und von Verpflichtungen aus eingegangenen Verträgen dennoch gesichert wird. Deshalb haben die Beigeordneten innerhalb der nächsten 5 Tage die Umsetzung der Haushaltssperre in ihren Budgets durchzusetzen. Städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe erhalten nur bei Nachweis der Liquiditätslage die entsprechenden städtischen Zuwendungen.
Die Haushaltssperre gilt mit sofortiger Wirkung und kann nur durch Verfügung des Oberbürgermeisters aufgehoben werden.
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