Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 17. August 2001
Nachrichten aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.08.2001

Magdeburg. Änderung der Verwaltungskostensatzung. Der Stadtrat beschloss eine neue "Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Landeshauptstadt Magdeburg auf den Gebieten des eigenen Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung)". Eine Überarbeitung der Satzung war auf Grund der Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich geworden. Darüber hinaus wurde bei der Neufassung die Währungsumstellung auf den EURO berücksichtigt. Erstmals geregelt wurden Gebühren für die Bereitstellung von Karten und amtlichen Lageplänen des städtischen Vermessungsamtes. Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg in Kraft.

Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH (FMG). Der Stadtrat hat in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit die von der WIBERA geprüfte mittel- und langfristige Unternehmensplanung der Flughafen Magdeburg GmbH (FMG) bestätigt. Damit ist noch keine Entscheidung über einen Ausbau des Magdeburger Verkehrslandeplatzes getroffen. Die wird zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand der Beratung und Entscheidung im Stadtrat sein.

Übertragung von Beteiligungsansprüchen. Der Stadtrat beschloss, dass die Stadt Magdeburg der KOWISA eine Angebot zur Abtretung der Ansprüche auf Aktien der AVACON AG (ehemals EVM AG) gegen Einräumung einer entsprechend erhöhten Kommanditbeteiligung der KOWISA einräumt.

Beitritt zur Auflage im Zusammenhang mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung. Der Stadtrat nahm die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für den genehmigungspflichtigen Teil der 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Kenntnis und stimmte den erteilten Auflagen zu. Änderung der Hauptsatzung. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich einer Änderung der Hauptsatzung zu. Damit werden die Regelungen des 1. Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform sowie das Gesetz über das kommunale Unternehmensrecht in der Hauptsatzung berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Umgang mit Plebisziten geregelt.

Vergleich mit dem Regierungspräsidium. Der Stadtrat stimmte zu, das kommunalaufsichtliche Beanstandungsverfahren zum Umgang mit Unterschriftslisten des Volksbegehrens zum Kinderbetreuungsgesetz einvernehmlich zu beenden. Der Umgang mit Plebisziten wird künftig in der Hauptsatzung geregelt. Ihr wird ein neuer § 15 a "Verwaltungshilfe bei Plebisziten" mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Die Einleitung von zulässigen kommunalen Plebisziten (Einwohnerantrag und Bürgerbegehren) kann der Oberbürgermeister durch Bereitstellung von Auslegungsstellen zur Listenauslegung vorwiegend in Bürgerbüros unterstützen. Die Unterstützung umfasst die Zurverfügungstellung von kommunalen Räumlichkeiten innerhalb der regulären Sprechzeiten. Obhutspflichten werden nicht übernommen. Die Durchführung findet in ausschließlicher Verantwortung der Vertretungsberechtigten der Plebiszite statt."

Neustrukturierung der Dezernate. Der Stadtrat folgte mit großer Mehrheit einem Vorschlag des Oberbürgermeisters Dr. Lutz Trümper zur Neustrukturierung der Dezernate der Stadtverwaltung. Er beschloss eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung, in der die Wahl der Beigeordneten geregelt wird. Unverändert bleibt die Zahl der Beigeordneten, allerdings werden die Verantwortungsbereiche neu strukturiert. Die Veranwortungsbereiche der sechs Beigeordneten gliedern sich künftig wie folgt:

  • Beigeordnete/r für Kommunales, Finanzen, Umwelt und Allgemeine Verwaltung
  • Beigeordnete/r für Finanzen
  • Beigeordnete/r für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
  • Beigeordnete/r für Kultur, Schule und Sport
  • Beigeordnete/r für Soziales, Jugend und Gesundheit
  • Beigeordnete/r für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
Parallel zur Neubesetzung der Stelle des Beigeordneten für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit - so beschloss es der Stadtrat - werden die Aufgaben der städtischen Wirtschaftsförderung neu geordnet. Der Prozess wird von einem externen Gutachter begleitet. Im Ergebnis wird eine Beschlussvorlage erarbeitet, die den Vertrag zwischen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Magdeburg (GWM) und der Landeshauptstadt entsprechend anpasst.

Neue Benutzer und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen. Der Stadtrat hat eine neue "Benutzer- und Entgeltordnung für die Überlassung städtischer Schulräume und Schulplätze für schulfremde Zwecke" beschlossen. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Mieten bzw. Nutzungsentgelte sowie die Umstellung der Tarife auf den EURO. Die alte Entgeltordnung war 1992 in Kraft getreten, seitdem waren die Tarif unverändert gültig. Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen werden weiterhin großzügige Ermäßigungen gewährt.

Aufhebung eines Sperrvermerks. Mit der Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt gab der Stadtrat die finanziellen Mittel für die Sanierung der Rundlaufbahn im Ernst-Grube-Stadion frei. Die Baumaßnahme stand unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung durch das Land Sachsen-Anhalt. Da inzwischen ein Bewilligungsbescheid des Landes über 210 TDM vorliegt, kann die Sanierung nunmehr nach Aufhebung des Sperrvermerkes in Angriff genommen werden.

Namensgebung für KJFE Lemsdorfer Weg Der Stadtrat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, nachdem die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung im Lemsdorfer Weg, die aus der KJFE "Insel" und der KJFE "Klausener" entstanden ist, künftig den Namen "Magnet" tragen soll. Der Namenswunsch wurde aus verschiedenen Vorschlägen der Kinder und Jugendlichen, die die Einrichtung regelmäßig besuchen, ausgewählt.

Tarifvertrag für Kindergärtnerinnen Der Stadtrat hat den für die bei der Stadt beschäftigten Erzieherinnen ausgehandelten Tarifvertrag bestätigt. Danach wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 35 Stunden festgesetzt, die Erzieherinnen erhalten einen finanziellen Ausgleich von 30 DM/Monat. Der Vertrag ist bereits zum 1. August 2001 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2003. Mit dem ausgehandelten Tarifvertrag wird es möglich, beim Ausscheiden von Erzieherinnen unbefristete Neueinstellungen vorzunehmen und so die Altersstruktur der Erzieherinnen schrittweise zu verbessern.

Eigenbetriebssatzung für das Städtische Klinikum. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich der geänderten Fassung der Eigenbetriebssatzung für das Städtische Klinikum Magdeburg zu. Mit der Satzungsänderung werden die in der Satzung ausgewiesenen Geldbeträge der Umstellung auf den EURO angepasst.

Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes wegen Straßenausbaubeiträgen. Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg wegen Straßenausbaubeiträgen einzulegen. In der Konsequenz bereitet die Verwaltung eine neue Straßenausbaubeitragssatzung vor.

Siehe auch Presseinformation vom 02.08.2001

B-Plan "Neuprester" - 1. Änderung der Aufstellung. Bereits im September 1994 hatte der Stadtrat beschlossen, für das Gebiet "Neuprester" einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, Geltungsbereich und Planungsziele für das Areal östlich der Elbe (ehemals Obstbau Prester) zu ändern. Das Gebiet ist für die Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern vorgesehen. Die Planung von Reihenhäusern wird nicht mehr angestrebt, da sie nicht dem Charakter der Umgebund entspricht. Die verfügbare Gesamtfläche wird durch Herauslösen einiger Teilflächen verkleinert, ein kleiner Teil im Osten des Geltungsbereiches des B-Planes wird als Grünfläche genutzt. Der Stadtrat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen zu.

B-Plan "Klusdamm/Froese-Privatweg" - Beschluss zur Aufstellung. Der Stadtrat beschloss, für das Gebiet zwischen Klusdamm und Froese-Privatweg im Osten Magdeburgs einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Gebiet soll als Baugebiet für Einfamilien- und Doppelhäuser entwickelt werden.

Mitgliedschaft in Kammern und Verbänden. Der Stadtrat stimmte einer Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Magdeburg als Fördermitglied der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung und im Architekten- und Ingenieurverein Magdeburg von 1876 zu.

B-Plan "Gänseanger" - Änderung des Entwurfs. Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen hat die Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen, den Bebauungsplan "Gänseanger" im Stadtteil Cracau, zu ändern. Die Schaffung von Stellplätzen und Garagen soll nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Auf den Grundstücken anfallendes Oberbflächenwasser soll dort gespeichert, verdunstet oder versickert werden. Außerdem muss je angefangene 150 qm neu versiegelter Grundstücksfläche auf den Grundstücken ein Laubbaum gepflanzt werden. Mit der Zustimmung des Stadtrates wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

Bennenung von Straßen. Die neu entstehenden Straßen im Baugebiet "Kümmelsberg-Ostseite" sollen auf Vorschlag der Verwaltung nach tschechischen Orten und Regionen benannt werden. Vorgeschlagen werden die Namen "Egerländer Weg" und Karlsbader Weg". Der Stadtrat stimmte den Vorschlägen zu.

Sanierung des Aussichtsturmes im Stadtpark Rothehorn. Die Verwaltung hat eine Konzeption zur Sanierung des Aussichtsturmes im Stadtpark erarbeitet. Durch die Sanierung soll ein herausragendes Baudenkmal für die öffentliche Nutzung zurückgewonnen und ein wichtiger Teil des Stadtparkes reaktiviert werden. Der Turm ist Bestandteil des Bauensembles, das anlässlich der Deutschen Theaterausstellung 1927 im Stadtpark errichtet wurde. Der Stadtrat stimmte dem Sanierungskonzept zu und bewilligte einen Gesamtkostenrahmen von 5 Mio DM. Er ermächtigte die Verwaltung, Haushaltsunterlagen für die Sanierung des Turmes und die Errichtung eines Basisbaus, der den Eingang zum Turm, einen Fahrradverleih, Toiletten sowie Kartenverkauf und Kiosk aufnehmen könnte, zu erstellen.

Für Rückfragen: Tel. 540 27 69

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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