Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 22. August 2001
neue Straßenausbaubeitragssatzung liegt im Entwurf vor

Magdeburg. In einem Urteil vom 12. Juli 2001 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt für nicht rechtmäßig erklärt, weil die darin festgesetzten Anliegerbeiträge nach Auffassung der Richter zu niedrig bemessen sind (vgl. Presse-Information vom 02.08.2001). In seiner Sitzung am 16. August 2001 hat sich der Stadtrat mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Urteil zu akzeptieren und von einem Berufungsverfahren abzusehen. Das bedeutet, dass die Stadt - um Rechtssicherheit zu erlangen - eine neue Straßenausbaubeitragssatzung erarbeiten und in Kraft setzen muss.

Der Entwurf einer geänderten Straßenausbaubeitragssatzung wurde gestern in der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters mit den Beigeordneten in erster Lesung diskutiert. Der Vorschlag sieht Erhöhungen der Anliegerbeiträge zwischen 10 und 20 Prozent vor. Mit der Festsetzung höherer Beiträge vor allem für Anliegerstraßen (Straßen mit keinem oder geringem Durchgangsverkehr) will die Stadt künftig den Vorteil der Anlieger stärker berücksichtigen.

"In Straßen mit geringem Durchgangsverkehr profitieren vor allem die Anlieger von einem grundhaften Ausbau, deshalb ist es unsozial, wenn für die Finanzierung vor allem Steuergelder der Allgemeinheit eingesetzt werden", begründet Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die Absicht, Anlieger künftig stärker an den Kosten zu beteiligen. "Wenn die Kosten für den Ausbau von Siedlungsstraßen überwiegend aus dem Stadtsäckel getragen werden, zahlt am Ende der Bewohner des Zehngeschossers dem Eigenheimbesitzer die neue Straße, das ist ungerecht", so der Oberbürgermeister.

Vorwürfe, Wahlversprechen gebrochen zu haben, weist Magdeburgs Oberbürgermeister entschieden zurück. "Es ist nicht meine Absicht gewesen, die Straßenausbaubeiträge zu erhöhen. Als Oberbürgermeister bin ich jedoch verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten. Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Magdeburger Straßenausbaubeitragssatzung gegen höherrangiges Recht verstößt. Das zwingt uns, die Satzung anzupassen."

Der vorliegende Entwurf der Verwaltung sieht vor, die Ausbaubeiträge für Anliegerstraßen von jetzt durchschnittlich 45 % auf dann 65 % zu erhöhen. Im Vergleich mit anderen Städter würde Magdeburg damit eine mittlere Position erreichen, in Leipzig, Calbe/Saale und Wolmirstedt beispielsweise tragen die Anlieger 75 % der Ausbaukosten, in Erfurt 66 %, in Stendal 60 %.

Über die endgültige Höhe der Straßenausbaubeiträge wird der Stadtrat - nach Beratung in den Ausschüssen - voraussichtlich im Oktober entscheiden. "Zuvor werden wir auf jeden Fall mit Betroffenen, unter anderem dem Verein Haus und Grund das Gespräch suchen", signalisiert Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper Verhandlungsbereitschaft.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
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