Bocholt, 31. August 2001
Grabfeld muss geräumt werden
Bocholt (pd).
Auf dem städtischen Friedhof in Bocholt an der Blücherstraße 122 muss das Grabfeld Abteilung W5 – Beerdigungen in der Zeit vom 25.08.1975 bis 25.10.1976 – zur Wiederbelegung geräumt werden. Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine und Bepflanzungen bis zum 01.12.2001 von der Grabstelle zu entfernen. Die bis zum genannten Zeitpunkt nicht entfernten Grabsteine und Bepflanzungen werden durch das Amt für Stadtgrün, Abteilung Friedhof, geräumt. Umbettungen aus diesem Grabfeld können bis zum 27. November 2001 im Friedhofsbüro an der Blücherstraße 122 beantragt werden.